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Videoüberwachung: Warten auf Entscheidung

Der Vorstoß von neun österreichischen Schulen, unter anderem gegen Vandalenakten in den Bildungseinrichtungen mit Videoüberwachung vorzugehen, beschäftigt sowohl Datenschützer als auch den Wiener Schulrat und das Bildungsministerium.

Die Anträge werden noch bearbeitet, über deren Ausgang könne man nur von Fall zu Fall entscheiden, hieß es vonseiten der Datenschutzkommission am Donnerstag.

“Prinzipiell herrscht das Grundrecht auf Datenschutz. Eingriffe in dieses Grundrecht sind ausnahmsweise möglich, wenn es überwiegende berechtigte Interessen gibt”, sagte Waltraud Kotschy, geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission im APA-Gespräch. “Wenn jemand eine Videoüberwachung will, ist eine besondere Gefährdung nachzuweisen.” Richtlinien oder einen spezielle Rechtsregelung für Schulen gebe es keine, die Kommission müsse “interpretativ” für jeden Fall einzeln entscheiden, so Kotschy.

Bis jetzt haben fünf Schulen aus Wien, zwei aus Oberösterreich und zwei aus der Steiermark einen Antrag bei der Datenschutzkommission eingereicht. Die Verarbeitung dauere in der Regel “maximal sechs Monate”, informierte die Datenschutzexpertin. Wie und in welcher Form dem Antrag stattgegeben wird, hänge von den beschriebenen Umständen ab. So kann die Datenschutzkommission entweder den Antrag als solches gestatten, aber auch unterschiedliche Auflagen vorgeben und diese auch zeitlich begrenzen. Für die Speicherung der Daten gibt es einen Richtwert von 48 Stunden, dabei orientiere man sich am Sicherheitspolizeigesetz, so Kotschy.

Konkretes Thema ist eine Videoüberwachung zum Beispiel laut Zeitungsberichten in der “Sir-Karl-Popper-Schule für Hochbegabte” in Wien-Wieden. So wurden unter anderem durch Silvesterknaller zerstörte Toiletten und ständig herausgerissene Steckdosen ein Grund für Direktor Günther Schmid, Kameras zu beantragen. Eine manipulierte Bremse am Fahrrad einer Zehnjährigen und Diebstähle in den Garderoben war der Anstoß für eine Musikhauptschule im oberösterreichischen Freistadt.

Kotschy hält es für sehr wichtig, sich auch “mit Praktikern” zu unterhalten, weswegen die Datenschutzkommission ein Gesprächsangebot an den Wiener Stadtschulrat gerichtet hat. “Wir würden uns gerne über die Möglichkeit unterhalten, ob man den Direktoren allgemeinen Informationen über rechtliche Grundlagen geben könnte”, sagte sie. Das würde aber getrennt von der Bearbeitung der Anträge geschehen.

“Wenn der Schritt erfolgt, gerne”, hieß es dazu auf APA-Anfrage aus dem Büro des Wiener Stadtschulrates. Prinzipiell handle es sich bei der Videoüberwachung um eine “Länderproblematik”, der “Regulierungsbedarf” sei bundesweit gegeben. Man sei sehr wohl zu Gesprächen bereit, warte aber auch auf eine Entscheidung über die gesetzliche Grundlage im Bildungs- bzw. Innenministerium. “Es liegt nicht an uns als Schulbehörde die Lage zu beurteilen, das ist eine Sache des Datenschutzes”, lautete der Kommentar des Wiener Landesschulrates.

Ähnlich sieht das auch das Bildungsministerium: “In den Schulgesetzen wird auf Videoüberwachung kein Bezug genommen”, sagte Schmied-Sprecher Nikolaus Pelinka der APA. Man habe deswegen bereits vorige Woche eine Anfrage an die Datenschutzkommission gestellt, aber noch keine Antwort erhalten. An ein eigenes Gesetz sei jetzt aber nicht zu denken, vor allem wenn nicht klar gestellt sei, ob das überhaupt notwendig ist oder nicht, so Pelinka. “Wir warten nun auf eine Einschätzung der Kommission. Es handelt sich hier um eine primär datenschutzrechtliche Frage, die jetzt geklärt werden muss.”

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