Diese Entscheidung hat der Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Christoph Grabenwarter am Mittwoch bekannt gegeben. Aufgehoben wurden unter anderem Bestimmungen über den "Bundestrojaner" sowie über die automatische Auswertung von Video- und Section-Control-Daten über Autofahrer.
Wien. SPÖ und NEOS hatten die von ÖVP und FPÖ 2018 beschlossenen Überwachungsmaßnahmen beim Verfassungsgerichtshof angefochten.
Sicherheitspaket oder Überwachungspaket?
Die türkis-blaue Regierung hatte die im April 2018 beschlossenen Maßnahmen als "Sicherheitspaket" vermarktet, Kritiker sprechen von einem "Überwachungspaket". Dies deshalb, weil die Behörden damit das Recht erhielten, die von den Section-Control-Anlagen der Autobahnen erfassten Daten automatisch auszuwerten. Außerdem soll die Polizei auf Überwachungskameras von Verkehrsbetrieben, Autobahnen und Flughäfen zugreifen dürfen.
Für die Installation des "Bundestrojaners" erlaubt das türkis-blaue Gesetz auch das heimliche Eindringen in Wohnräume.
(APA)