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VfGH-Präsident gegenüber konkurrierenden Meinungen skeptisch

Der VfGH-Präsident lehnt abweichende Meinungen ab.
Der VfGH-Präsident lehnt abweichende Meinungen ab. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Das geplante Informationsfreiheitspaket sieht die Möglichkeit für Richter des VfGH vor, konkurrierende Meinungen vorzulegen. Präsident Christoph Grabenwarter zeigt sich dazu skeptisch.

Die Regierung hat nach längerem Ringen ein Informationsfreiheitspaket vorgelegt, das am Montag für acht Wochen in Begutachtung geschickt wurde. Es bringt ein Aus des Amtsgeheimnisses und die Möglichkeit für Richter des Verfassungsgerichtshof, konkurrierende Meinungen vorzulegen.

Grabenwarter lehnt abweichende Meinungen ab

VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter hält davon wenig, wie er in der "ZiB2" am Dienstagabend sagte. "Ich war immer schon skeptisch, und die Skepsis hat zugenommen."

Die 14 Richter "arbeiten als Kollegium unabhängiger Juristen mit dem Ziel, gemeinsame, einheitliche Entscheidungen zu treffen, an denen sich die Bürger orientieren können", so Grabenwarter.

Edtstadler beharrt auf VfGH-Sondervotum

Edtstadler verwies am Mittwoch nach dem Ministerrat auf die internationale Praxis: Es gebe nur drei Länder in Europa, die eine solche Möglichkeit nicht vorsehen, sagte sie im Pressefoyer. Es gehe dabei um Transparenz, die Öffentlichkeit solle abweichende Meinungen erfahren können.

Opposition zeigt sich skeptisch bis ablehnend

Die Opposition zeigte sich skeptisch bis ablehnend. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit ist zu diesem Thema allerdings offenbar nicht nötig - anders als andere Bestimmungen des VfGH-Gesetzes steht die betreffende Bestimmung nicht im Verfassungsrang.

SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried begründet seine Skepsis mit den Entwicklungen der vergangenen Jahre: In der SPÖ habe es zwar zuletzt positive Stimmen für die Möglichkeit eines Sondervotums gegeben. "Wenn man aber sieht, wie eine ehemals staatstragende Partei wie die ÖVP die Justiz attackiert, habe ich kein gutes Gefühl dabei", so Leichtfried zur APA. Mit der Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage wären die Richter besser geschützt. "Insgesamt sind wir skeptisch." Man wolle aber noch das Begutachtungsverfahren abwarten sowie die Stellungnahmen von führenden Verfassungsrechtlern sowie des VfGH selbst dazu.

Die NEOS teilen tendenziell die Bedenken des ehemaligen Justizministers und Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), Clemens Jabloner, wonach die Dissenting Opinion nicht dem gewachsenen österreichischen Verfassungsschutzsystem entspreche. "Wir stehen da eher auf der Bremse. Aber natürlich kann man darüber diskutieren, das ist für uns keine Fahnenfrage", so Justizsprecher Johannes Margreiter zur APA. Es gebe Länder, wo dies gut funktioniere.

Abgelehnt wird ein Sondervotum von VfGH-Richtern von der FPÖ: "Es sollte nach außen hin eine einheitliche Entscheidung des Gerichts geben", betonte Justizsprecher Harald Stefan. Ansonsten bestünde die Gefahr von "Entscheidungen erster und zweiter Klasse". Darüber hinaus sieht er die Gefahr von politischem Druck auf einzelne Richter, wenn sie eine abweichende Meinung äußern.

(APA/Red)

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