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VfGH: Erbschaftssteuer und Kindergeld

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Der Verfassungsgerichtshof beginnt am Montag seine dreiwöchige Herbst-Session. Dabei werden „ziemlich sicher“ Entscheidungen in Sachen ÖH-Wahlrecht und Übernahmegesetz getroffen.

Zudem bemüht sich der VfGH um ein Erkenntnis zur Erbschaftssteuer noch in dieser Session. Vor der Nationalratswahl am 1. Oktober werden jedoch keine Entscheidungen mehr fallen, erklärte VfGH-Präsident Korinek.

Auf der Tagesordnung der Session steht – bei insgesamt 400 Fällen – auch das Kindergeld. Bewertet werden muss, ob es sachlich gerechtfertigt ist, dass eine Mutter, die kurz hintereinander zwei Kinder zur Welt bringt, das Kindergeld für das erste Kind verliert und damit nur gleich viel bekommt wie Eltern eines Kindes – während die Eltern von Zwillingen 50 Prozent Aufschlag bekommen. Hier werde man „relativ bald zu einer Meinungsbildung kommen können“, stellt Korinek ein baldige Entscheidung in Aussicht.

„Juristisch sehr kompliziert“ sei hingegen die mit Beschwerden von ORF, Premiere, ATV, Bundesliga und Bundesligavereinen vor den VfGH gebrachte Causa der ORF-Bundesliga-Kurzberichterstattung. Bekämpft werden verschiedene Facetten der Entscheide des Bundeskommunikationssenates vom Jänner und Februar über die Berichterstattung.

„Sehr interessant“ ist für Korinek das Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer. Der Gerichtshof wird sich mit der Frage beschäftigen, ob die Berechnung der Erbschaftssteuer für Grundstücke auf Basis der vergleichsweise niedrigen Einheitswerte sachlich gerechtfertigt ist.

Rechtzeitig vor der ÖH-Wahl im nächsten Frühjahr entscheidet der VfGH über den Drittelantrag von SPÖ und Grünen gegen die Reform des ÖH-Wahlrechts. Die Antragsteller halten das neue Wahlrecht für verfassungswidrig, weil die Bundesvertretung nicht mehr direkt von den Studierenden gewählt wird.

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