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VfGH entscheidet über Ausländerwahlrecht

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Am Dienstag findet eine öffentlichen Verhandlung zum geplanten Ausländerwahlrecht in Wien statt - in dieser Sitzung kann die Gesetzesnovelle komplett gekippt werden.

Von dieser Sitzung und der anschließenden Beratung hängt ab, ob noch im Laufe der bis zum 30. Juni dauernden VfGH-Session eine Entscheidung getroffen werden kann.

Die umstrittene Novelle zur Gemeindewahlordnung sieht vor, dass Nicht-EU-Bürger, die seit fünf Jahren durchgehend in Wien wohnen, das aktive und passive Wahlrecht auf Bezirksebene erhalten. Gegen den Beschluss des Ausländerwahlrechtes im Landtag mit den Stimmen der SPÖ und der Grünen hatten ÖVP und FPÖ zunächst im Ministerrat Anfang des Jahres Einspruch erhoben. Nach einem Beharrungsbeschluss im April wurde schließlich der Verfassungsgerichtshof angerufen.

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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