Deswegen hat er nun Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Der Sprecher der Initiative hatte versucht, seinen Mitgliedsbeitrag für seinen Verein wie einen Kirchenbeitrag steuerlich abzusetzen und war damit gescheitert. Nach seiner Ansicht werden damit gleich mehrere Verfassungsbestimmungen, unter anderem der Gleichheitsgrundsatz, verletzt.
Beschwerde im Vorjahr abgewiesen
Bereits im Vorjahr hatte der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde des Freidenkerbunds gegen die steuerliche Absetzbarkeit – diese gilt für Beiträge bis zu 400 Euro im Jahr – aus Formalgründen abgewiesen. Damals sah der VfGH die Vereinigung dazu nicht legitimiert, weil sie selbst keine Steuern bezahle und somit nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt sei. Zudem gebe es einen “zumutbaren Umweg”, eine Beschwerde einzubringen – nämlich den Steuerbescheid einer einzelnen Person im Instanzenzug anzufechten. Diesen Weg beschreitet nun “Religion ist Privatsache” und hofft, dass die Verfassungsrichter erkennen mögen, dass das Einkommenssteuergesetz in diesem Punkt eine “unsachliche Privilegierung religiöser Steuerpflichtiger” sei.