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VfGH berät im Oktober erneut über aktive Sterbehilfe

Der Fall war bereits im Juni Gegenstand von Beratungen des VfGH.
Der Fall war bereits im Juni Gegenstand von Beratungen des VfGH. ©APA/HANS PUNZ
Vier Antragsteller halten das Verbot der aktiven Sterbehilfe für verfassungswidrig. Der VfGH berät deswegen in seiner Oktober-Session erneut über das Gesetz.

Der Verfassungsgerichtshof berät in seiner Oktober-Session erneut über das derzeit gültige Verbot der aktiven Sterbehilfe in Österreich. Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke, halten das Verbot sowie jenes betreffende der Mitwirkung am Suizid für verfassungswidrig und haben daher die Aufhebung dieser beiden Bestimmungen des Strafgesetzbuches beantragt, so der VfGH am Dienstag.

Verbot der aktiven Sterbehilfe als verfassungswidrig kritisiert

Nach Paragraf 77 und 78 des Strafgesetzbuches ist aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) sowie Mitwirkung am Suizid verboten. Beides ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Die Antragsteller argumentieren, dass durch die geltende Rechtslage leidende Menschen gezwungen werden, entweder entwürdigende Verhältnisse zu erdulden oder - unter Strafandrohung für Helfer - Sterbehilfe im Ausland in Anspruch zu nehmen.

Der Fall war bereits im Juni Gegenstand von Beratungen des VfGH. Zur weiteren Klärung wird bereits am Donnerstag, 24. September (9.30 Uhr) eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt. Danach wird der Gerichtshof die Beratungen in seiner Oktober-Session fortsetzen und gegebenenfalls einen weiteren Verhandlungstermin anberaumen. Der Termin für die Verkündigung der Entscheidung wird später bekannt gegeben (entweder schriftlich oder mündliche Verkündung).

(APA/Red)

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