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VfGH beantragt bei Van der Bellen Exekution im Finanzressort

Finanzminister kam VfGH-Entscheidung auf Vorlage von Daten und E-Mails nicht nach
Finanzminister kam VfGH-Entscheidung auf Vorlage von Daten und E-Mails nicht nach ©APA
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) setzt in den Auseinandersetzungen über Einsicht in Korrespondenzen im Ibiza-U-Ausschuss einen ungewöhnlichen Schritt.

Der Gerichtshof beantragt bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution einer seiner Entscheidung im Finanzministerium. Denn Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ist bisher der Aufforderung, dem U-Ausschuss bestimmte E-Mails und Dateien vorzulegen, nicht nachgekommen.

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Ministerium will liefern

Kurz nach der VfGH-Entscheidung, teilte das Finanzministerium mit, nun doch die geforderten Daten zu übermitteln. "Die VfGH-Entscheidung ist zu akzeptieren und das Bundesministerium für Finanzen wird diesem selbstverständlich unverzüglich und vollumfänglich nachkommen", hieß in einer schriftlichen Stellungnahme. Das Finanzministerium "hat bereits bisher über 20.000 elektronische Dokumente geliefert und wird noch heute die restlichen Unterlagen an die Parlamentsdirektion übermitteln."

Blümel habe von Beginn an den Auftrag gegeben, "vollumfänglich mit dem U-Ausschuss zusammenzuarbeiten und die notwendigen Daten, die im Übrigen nicht die Amtszeit von Bundesminister Blümel betreffen, zur Verfügung zu stellen", hieß es in der Stellungnahme. Das Finanzministerium habe jedoch "eine Fürsorgepflicht gegenüber den 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Daher muss die Wahrung von Daten- und Persönlichkeitsschutz gewährleistet werden, da es auch um höchstpersönliche Daten wie etwa Gesundheits- und Krankendaten geht."

Antrag der Opposition

Beantragt hatten dies die Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und NEOS. Der VfGH gab am 3. März ihrem Verlangen statt, dass Blümel die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen hat. 

Da Blümel dem aber nicht nachkam, beantragte die Opposition die Exekution dieser Entscheidung durch den Bundespräsidenten zu erwirken. Auch dem gab der VfGH nun statt.

Einen weiterer Antrag der Opposition in dieser Causa hat der VfGH jedoch abgewiesen: Einsicht in die vom Finanzministerium dem VfGH vorgelegten Dateien sei nicht angebracht, weil "keine konkreten Rechtsschutzinteressen vorliegen". Es sei keine Akteneinsicht zu gewähren, wenn deren Gewährung bereits den Streit darüber entscheiden würde, ob die Akten überhaupt dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden müssen, stellten die Verfassungsrichter fest.

(APA)

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