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Verurteilter Attentäter kämpft um Wiederaufnahme

Seine Sekretärin tappte auf der Wiener Höhenstraße in eine tödliche „Sprengfalle“. Ihr Mörder beteuert jedoch weiter seine Schuldlosigkeit und will dies mit einem Privatgutachten beweisen.

Der mittlerweile 40-jährige Unternehmer, der im Oktober 2005 wegen eines heimtückischen Granatenanschlags auf seine Sekretärin zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hat in der vergangenen Woche beim Wiener Straflandesgericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingebracht. Dieser stützt sich vor allem auf die Behauptung, der Sprengstoffsachverständige Oberst Anton Eder habe als in dieser Sache vom Gericht beigezogener Gutachter mangelhaft gearbeitet.

Eder war im Strafverfahren gegen den Unternehmer von einer von diesem gebastelten „Sprengfalle“ ausgegangen, die am 20. September 2004 auf der Wiener Höhenstraße die 39-jährige Petra M. das Leben kostete. Die Frau hatte zuvor ihrem Chef ihr Haus und eine Lebensversicherung überschrieben und war von ihm gebeten worden, ein „Waffenlager“ von einem Pkw in den anderen umzuladen. Dabei detonierten dann mehrere Handgranaten. Ein Schwurgericht verhängte auf Basis der Ausführungen des Sprengstoff-Experten über den zum Mordanklage nicht geständigen Mann die Höchststrafe. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte im Vorjahr den somit rechtskräftigen Schuldspruch.

Seither bemühen sich der 40-Jährige und seine Ehefrau um eine Wiederaufnahme, um den angeblichen „Justizirrtum“ zu korrigieren. Auf der Homepage http://www.stoepselkind.at/index.html wird laufend über den Stand dieses Verfahrens informiert. Vor wenigen Tagen wurde beim zuständigen Gericht die neuerliche Durchführung des Verfahrens offiziell beantragt, wobei im Wesentlichen auf das Privatgutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Explosivstoffe, Zündwaren und Munition Bezug genommen wird.

Der Privatgutachter soll Eder unter anderem vorwerfen, zahlreiche Spuren nicht untersucht bzw. nicht verwertet und eine einseitige Befundaufnahme vorgenommen zu haben. Anhand der dokumentierten Spurenlagen sei kein möglicher Tathergang zu rekonstruieren.

„Ich kenne diese Ausführungen nicht und möchte sie daher nicht kommentieren“, reagierte Oberst Eder am Montag im Gespräch mit der APA betont gelassen. Er verwies darauf, dass der Privatgutachter „ein begnadeter Chemiker“, aber kein Techniker sei. Er halte selbstverständlich an seinem Gutachten fest („Für mich ist es ganz eindeutig!“), wolle sich dazu aber nur mehr äußern, sollte er vom Gericht, das über den Wiederaufnahmeantrag zu entscheiden hat, dazu aufgefordert werden.

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