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Vertragszwist: Arztbesuch könnte teuer werden

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Hauptverband stimmte neuem Vertrag zwischen Ärztekammer und Wiener Gebietskrankenkasse nicht zu - bisher hat es so eine Entscheidung noch nie gegeben - im vertragslosen Zustand müssen Patienten selbst zahlen.

Knalleffekt im österreichischen Gesundheitswesen: Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat dem fertig ausverhandelten Vertrag zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse und der Wiener Ärztekammer nicht zugestimmt. Dies wurde Mittwoch Abend bei einem Hintergrundgespräch der Österreichischen Ärztekammer bekannt. Der Wiener Kammerpräsident Walter Dorner: „Wir werden unsere Zähne zeigen.“


Hauptverband sagt “Nein”

Vergangenen Herbst hatte die Wiener Gebietskrankenkasse von sich aus den Vertrag mit den niedergelassenen Wiener Ärzten einseitig gekündigt. Das war ein bis dahin nicht gekanntes Geschehen.

Nach langen Verhandlungen einigten sich die WGKK und die Ärztekammer schließlich am 13. Dezember 2003 auf einen neuen Vertrag. Um ziemlich ein „Haar“ entgingen die Versicherten der Gebietskrankenkasse in der Bundeshauptstadt dem vertragslosen Zustand.

In der Form hat es einen solchen Vorfall noch nie gegeben

Doch die Verträge sind auch vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger „abzusegnen“. Und genau diesen „Segen“ gibt es jetzt nicht. Ärztekammerpräsident Dorner: „Im Verwaltungsrat gab es keine Mehrheit. Mit fünf zu fünf Stimmen wurde der Vertrag nicht angenommen.“ Der Präsident des Hauptverbandes, Herwig Frad, hätte sein Dirimierungsrecht nicht wahr genommen. Wenn nur noch – so Dorner – die Wirtschaftskammer im Gesundheitswesen anschaffe, sei das mehr als bedenklich. Dorner: „Die Geschäftsführung des Hauptverbandes hatte schon zugestimmt. In der Form hat es einen solchen Vorfall noch nie gegeben. Wir werden uns das genau ansehen. Wir werden unsere Zähne zeigen – und die werden sehr scharf sein.“

Eine Bundesschiedskommission wird in absehbarer Zukunft über den Vertragsabschluss zu entscheiden haben. Gelingt keine positive Einigung, könnten die Wiener GKK-Versicherten zunächst für die Leistungen beim Arzt bezahlen müssen. Dann bekämen sie bestenfalls 80 Prozent davon zurück.

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  • Redaktion: Birgit Stadtthaler

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