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Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet: Darum geht es

Die Fahnen von Österreich und der EU.
Die Fahnen von Österreich und der EU. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen mehr als ein Dutzend Länder eröffnet. Darunter befindet sich auch Österreich.

Wegen der teilweise versäumten Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Schaffung eines sogenannten European Single Access Point (ESAP; zentrales europäisches Zugangsportal) hat die EU-Kommission gegen Österreich und 14 andere Länder ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Ziel des ESAP ist es, eine zentrale und digitale Anlaufstelle für Investoren und andere Interessenten zu schaffen, um auf Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen europäischer Unternehmen zugreifen zu können.

Zwei Monate Zeit für Österreich

Der ESAP soll unter anderem zur Verwirklichung der von vielen Seiten geforderten Kapitalmarktunion beitragen und grenzüberschreitende Investitionen fördern. Konkret hätten die betroffenen Staaten es versäumt, die ESAP-Omnibus-Richtlinie, die Teil des Legislativpakets ist, bis zum 10. Juli 2025 umzusetzen, schreibt die Brüsseler Behörde am Donnerstag. Dies sei aber nötig, damit die erste Phase des ESAP-Projekts Mitte 2026 starten kann. Die 15 Staaten haben nun zwei Monate Zeit um die Richtlinie umzusetzen, ansonsten dürfte das Vertragsverletzungsverfahren in die nächste Runde gehen.

(APA/Red)

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