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Verteidigung in TV-Interview

Nach den jüngsten Enthüllungen eines möglichen Opfers im Missbrauchsprozess gegen Michael Jackson darf sich der Popstar einem TV-Bericht zufolge im Fernsehen verteidigen.

Der zuständige Richter Rodney Melville habe zugestimmt, dass sich Jackson im TV-Sender Fox News zu den Vorwürfen des betroffenen Jungen äußern dürfe, teilte der Sender am Donnerstag mit. Jackson hat den Angaben zufolge bereits ein Interview mit Fox News aufgezeichnet, das noch vor Beginn des Prozesses am 31. Jänner ausgestrahlt werden könnte. Der Sender hat indes noch nicht endgültig entschieden, ob er den Beitrag zeigen will.

In der vergangenen Woche hatte der Fernsehsender ABC berichtet, das mutmaßliche Missbrauchsopfer habe in seinen Aussagen ausführlich beschrieben, wie sich der „King of Pop“ an ihm vergangen habe. Demnach wollte Jackson unter anderem, dass der damals Zwölfjährige ihn befriedigte. Es war das erste Mal, dass Details der eigentlich streng unter Verschluss gehaltenen Aussagen des Jungen an die Öffentlichkeit gelangten.

Jackson wird beschuldigt, sich zwischen Februar und März 2003 an dem Zwölfjährigen vergangen zu haben. In der zehn Punkte umfassenden Anklage werden ihm Kindesmissbrauch in vier Fällen sowie Verschwörung zur Kindesentführung vorgeworfen. Der Popstar plädiert auf nicht schuldig. Seine Verteidigung bezeichnet die Mutter von Jacksons angeblichem Missbrauchsopfer als geldgierige Lügnerin. Vertreter von Verteidigung und Anklage erwarten, dass der Prozess drei bis fünf Monate dauern wird.

Michael Jacksons Anwälte wehren sich gegen „Opfer“-Begriff

Michael Jacksons Anwälte haben bei Gericht beantragt, den Kläger im bevorstehenden Missbrauchs-Prozess gegen den Popstar nicht als „Opfer“ zu bezeichnen. Vielmehr sollten der Bub und seine Familie offiziell als „klagende Zeugen“ tituliert werden, berichteten US-Medien am Freitag unter Berufung auf einen neuen Antrag der Verteidigung.

Jackson (46) wird beschuldigt, sich an dem damals Zwölfjährigen zwischen Februar und März 2003 mehrfach sexuell vergangen zu haben. Außer Kindesschändung wird ihm unter anderem auch Verschwörung zur Kindesentführung vorgeworfen.

Gerüchte, nach denen Jackson noch vor dem Prozessauftakt Ende Jänner die Gelegenheit bekommen sollte, sich im Fernsehen vor der Öffentlichkeit zu verteidigen, bestätigten sich nicht. Der zuständige Richter, Rodney Melville, hatte schon zu Beginn des Verfahren einen „Maulkorberlass“ für alle Beteiligten verhängt.

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