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Verteidiger lehnen Sachverständigen ab

Die Verteidiger von Wolfgang Flöttl lehnen den als Gerichtsgutachter bestellten ehemaligen Börsevorstand Christian Imo ab.

Rechtsanwalt Christian Hausmaninger stellte am Ende des heutigen Verhandlungstages den Antrag, Imo wegen Befangenheit abzulehnen und einen neuen Gutachter zu bestellen.

Seit seiner Bestellung, die Imo vorbehaltslos angenommen habe, seien Tatsachen zutage getreten, die die Unbefangenheit von Imo in Zweifel ziehen, begründete Hausmaninger seinen Antrag. Richterin Claudia Bandion-Ortner meinte, das Gericht werde dies überprüfen und Imo morgen, Donnerstag, dazu befragen.

Hausmaninger verwies in seiner Begründung unter anderem darauf, dass in der Zwischenzeit zwei wesentliche Umstände bekanntgeworden seien. Zum Einen habe Imo laut einem „Format“-Bericht die Firma des Ex-BAWAG-Treasurers Thomas Hackl beraten, zum anderen hätte Hackl habe selbst erst gestern bei seiner Einvernahme ausgesagt, Imo seit vielen Jahren zu kennen, die Geschäftskontakte zwischen Imo und Hackl seien keine Ausnahmefälle, so Hausmaninger.

Imo habe zudem offensichtlich auch Kontakt zur BAWAG gehabt. 2006 sei es zu einem Treffen zwischen Weninger, Hackl, Imo und Jonathan Knight gekommen. Knight sei maßgeblich an der Verschleierung der Verluste mittels der Uni-Bonds beteiligt gewesen, führte Hausmaninger aus.

Laut Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger habe es im Rahmen der ÖGB-Verlustholding AVB ein Treffen gegeben mit Hackl, Knight, BAWAG-Anwalt Harry Neubauer und Leuten der Bank Frick gegeben. Ob Imo teilgenommen habe wisse er nicht, da er ihn nicht kenne. Laut Weninger hält Knight noch immer ein Wertpapier, das er bis heute nicht zurückgegeben habe, da seine Ansprüche zu hoch wären.

Laut dem „Format“-Bericht hat Imo im Jahr 2005 als Österreich-Vertreter von Hackls Acies-Advisor-Gruppe etwa deren Quercus Commodity Fund in Wien angepriesen. Außerdem habe Imo als Managing Director Europe der New Yorker PlusFunds Group fungiert. Die Verbindung werfe Zweifel an der Unabhängigkeit von Imo im BAWAG-Verfahren auf.

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