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Versuchte Vergewaltigung in Wiener Straßenbahn: 58-Jährige im Beisein der Familie attackiert

Prozess nach versuchter Vergewaltigung in Wiener Straßenbahn.
Prozess nach versuchter Vergewaltigung in Wiener Straßenbahn. ©APA
Am Dienstag wurde am Wiener Landesgericht eine versuchte Vergewaltigung verhandelt. Eine 58-Hährige, die am 21. Jänner 2022 mit ihrem Ehemann und ihrem Enkel in einer Wiener Straßenbahn unterwegs war, wurde dort von einem Triebtäter angefallen.

Ein junger Mann stellte sich neben die Frau und meinte, er wolle "Sex machen". Die Causa ist am Dienstag am Wiener Landesgericht behandelt worden, der psychisch kranke Mann wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

19-Jähriger quetschte 58-Jähriger in Wiener Straßenbahn die Brust

"Ich hab' das im ersten Moment gar nicht ernst genommen und aus dem Fenster geschaut", schilderte die 58-Jährige einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn). Darauf habe der Unbekannte seine Forderung ein zweites Mal wiederholt und verlangt, sie solle mit ihm aussteigen. Auf ihr bestimmtes Nein ("Jetzt ist Schluss!") hin sei er "handgreiflich geworden. Er hat mich an der Brust gezogen", gab die Großmutter zu Protokoll. Es hätten sich infolge dessen "durch den Daunenmantel durch rote Flecken" gebildet.

Ehemann und Fahrgast gingen dazwischen

Der Ehemann schritt schließlich ein, mithilfe eines weiteren Fahrgastes konnte er die 58-Jährige aus den Fängen des Angreifers befreien. Als die Polizei am Tatort - eine Garnitur der Linie 62 - erschien, versuchte der junge Mann davonzulaufen. Die Beamten holten ihn ein und nahmen ihn fest.

19-Jähriger ist psychisch krank und aus Klinik heimlich entwichen

In weiterer Folge stellte sich heraus, dass der Kranke erst am Vortag in der psychiatrischen Abteilung einer Klinik stationär aufgenommen worden und heimlich entwichen war, "weil ich Straßenbahn fahren wollte", wie er nun vor Gericht erzählte. Der 19-Jährige leidet seit vielen Jahren an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung, war wiederholt in stationärer Behandlung, hat eine erhebliche Intelligenzminderung, die sich mit Verhaltensauffälligkeiten, ADHS und einer Anpassungsstörung paart. Am Bezirksgericht Leopoldstadt ist gegen ihn ein Verfahren anhängig, weil er sich in fast zwei Dutzend Fällen öffentlich entblößt und Frauen sexuell belästigt haben soll. Einmal wurde er wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt, nachdem er nach einer Nachbarin einen Stein geworfen hatte.

Sein Mandant befinde sich "auf dem kognitiven Level eines Zehnjährigen", sagte der Verteidiger. Und weiter: "Er spricht wahllos Frauen an, ob sie seine Freundin sein wollen." Im konkreten Fall habe er der 58-Jährigen "aus Strafe die Brust gequetscht", weil diese ihn abgewiesen hätte.

"Ich will eine Freundin. Ich will Kinder haben"

"Ich wollte sie nicht verletzen", beteuerte der 19-Jährige. Er habe der Frau "Angst machen" wollen. "Ich will eine Freundin. Ich will Kinder haben", führte er noch aus. Außerdem wolle er nach Hause: "Ich bin schon seit drei Monaten hier (auf der Krankenabteilung der Justizanstalt Josefstadt, Anm.) und möchte so schnell wie möglich entlassen werden."

Das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann machte gleichermaßen klar, dass der 19-Jährige im Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig war und zugleich eine Anhaltung im Maßnahmenvollzug erforderlich ist, da nur dort eine haftbegleitende Therapie gewährleistet ist, ohne die der Bursch nach seiner Entlassung wieder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Gefahr darstellen würde.

Vorfall in der Straßenbahn wurde als versuchte Vergewaltigung gewertet

Das Gericht wertete den Vorfall in der Straßenbahn als versuchte Vergewaltigung und wies auf Basis der gutachterlichen Feststellungen den 19-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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