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Versuchte Vergewaltigung: 14-Jähriger in Wien verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©pixabay.com (Sujet)
Am Montag wurde ein 14-Jähriger wegen einer versuchten Vergewaltigung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 14-jähriger ist am Montag bei einem Prozess am Wiener Landesgericht wegen versuchter Vergewaltigung zu 18 Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt worden. Der Bursche soll demnach im Februar in einem Müllraum in Wienversucht haben, sich an einer Mitschülerin zu vergehen. Der Angeklagte leugnete die Tat, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Opfer: Trotz Proteste habe der Bursche "immer weiter gemacht"

Der Anklage zufolge begleitete der junge Mann am 20. Februar das Opfer von der Schule nach Hause, was die Jugendliche bei dem Prozess als "völlig unnötig" bezeichnete. Der 14-Jährige drängte dann darauf, mit in die Wohnung des Mädchens zu kommen, was dieses aber ablehnte. Als sie dann alleine hineinging, wartete er vor der Türe.

Als das Mädchen dann wieder heraus kam, behauptete er, "aufs Klo zu müssen". "Ich habe gesagt, er soll hinter einen Baum gehen, weil er ja ein Junge ist", sagte die junge Frau. Dann sind sie gemeinsam von der Wohnung mit dem Aufzug hinunter gefahren. Im Lift begann der Angeklagte laut Anklage, das Opfer zu bedrängen. Im Erdgeschoß zog er das Mädchen dann in einen Müllraum, betastete sie und versuchte, ihren Gürtel aufzumachen. "Das habe ich aber nicht gelassen", so das Opfer.

Trotz ihrer Proteste habe der Bursche "immer weiter gemacht" und sie dann noch gebeten, "ihm zwei Minuten zu geben". Der Schüler ließ erst von seinem Opfer ab, als zwei Leute den Raum betraten. Von der Tat gab es auch Bilder einer Überwachungskamera.

Angeklagter sprach von einvernehmlichen Handlung

Bei dem Prozess bestritt der Angeklagte die Anschuldigungen und sprach von einvernehmlichen Handlungen. Richterin Katharina Adegbite-Lewy sah dies offenbar anders und verurteilte den 14-Jährigen zu 18 Monaten bedingter Haftstrafe. Die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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