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Verstärkte Kooperation bei der Wasserversorgung

Die Vorarlberger Landesregierung hat heute, Dienstag, neue Förderrichtlinien für den Siedlungswasserbau beschlossen, informiert Landeshauptmann Herbert Sausgruber. Danach sollen künftig Kooperationen von Gemeinden und Wassergenossenschaften mit einem erhöhten Fördersatz unterstützt werden. "So wird vor allem die Sicherheit für eine qualitativ hochwertige und krisensichere Trinkwasserversorgung für die Bürgerinnen und Bürger erhöht", betont Wasserwirtschaftsreferent Landesrat Dieter Egger.

Vorarlbergs Gemeinden erfüllen vielfältige Aufgaben – das Land ist dabei ein verlässlicher Partner, betont der Landeshauptmann: “Neben den zahlreichen, bisher bestehenden Fördermaßnahmen wird nun – in Absprache mit dem Gemeindeverband – eine weitere Anreizförderung im Bereich der Wasserwirtschaft errichtet.”

Die neuen Förderrichtlinien sehen eine stärkere finanzielle Unterstützung für Kooperationen im Bereich der Wasserversorgung vor. Der Fördersatz für kooperierende Gemeinden und Wassergenossenschaften beträgt bis zu 32 Prozent. Für Landesrat Egger sind die neuen Förderrichtlinien eine zukunftsorientierte Weichenstellung: “Kooperationen im Bereich der Wasserversorgung sind eine wasserwirtschaftliche Notwendigkeit. Wasser kennt nun einmal keine Gemeindegrenzen” so Wasserwirtschaftsreferent Landesrat Egger.

Land investiert zwölf Millionen Euro im Jahr

Rund zwölf Millionen Euro investiert das Land jährlich in die Förderung der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung. “Besonders im Bereich der Wasserwirtschaft hat das gemeindeübergreifende Denken schon bisher große Erfolge gebracht, etwa bei der Abwasserreinigung oder beim Hochwasserschutz”, betont Landesrat Egger. Der neue Basisfördersatz für die Wasserversorgung liegt nun generell bei 27 Prozent.

Hohe Wasserqualität langfristig sichern

Um die Wasserqualität langfristig zu sichern, wird der Verbund von bisher unabhängigen Versorgungseinheiten unterstützt. Zudem werden die Maßnahmen für die Ausweisung und Kennzeichnung von Schutzgebieten entsprechend weitergeführt. “Dadurch wird vor allem die Sicherheit für eine qualitativ hochwertige und krisensichere Trinkwasserversorgung für die Bürgerinnen und Bürger erhöht” informiert Egger.

Im Bereich der Abwasserreinigung waren vor allem Anpassungen an die neuen Bundesförderrichtlinien erforderlich. Weitere Änderung sind Bestimmungen im Interesse der Werterhaltung und Wartung der geförderten Anlagen.

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OTS0191 2007-04-10/15:50

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