Über eine Zürcher Tochterfirma der damaligen Österreichischen Länderbank (heute UniCredit Bank Austria) waren Gelder von zwei Devisenbeschaffungsfirmen der früheren DDR geflossen. Nach dem Mauerfall ließ sich deren Gesellschafterin, die im Herbst 2012 verstorbene Geschäftsfrau Rudolfine Steindling, von diesen Konten hohe Millionenbeträge ausbezahlen.
Auszahlungen nicht genehmigt
Die frühere Treuhandanstalt Berlin – verantwortlich für die Privatisierung von DDR-Staatsbetrieben – klagte später gegen die Bank und stellte sich auf den Standpunkt, dass die Auszahlungen ihrer Genehmigung bedurft hätten und die Bank dies gewusst habe.
Das Zürcher Obergericht kam im März 2012 zum Schluss, dass der Gesellschafterin für ihre Bezüge die Vertretungsmacht gefehlt habe und die Bank diesen Mangel hätten erkennen müssen. Es verurteilte sie zur Zahlung von 128 Millionen Euro plus 5 Prozent Zinsen seit Juni 1994 an die frühere Treuhandanstalt.
Vergleich 2009: 106 Mio. Euro
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nach einer Beschwerde der Bank Austria nun bestätigt. Erfolglos blieb insbesondere deren Einwand, von der Klageforderung seien 106 Millionen Euro in Abzug zu bringen, welche die österreichische Gesellschafterin aufgrund eines Vergleichs von 2009 an die Treuhandanstalt bezahlt habe. (Urteil 4A_258/2012 vom 8. April 2013)
(APA)