Verschärfte Vorschriften für Atommeiler Philippsburg rechtswidrig
Danach hätte das Atomkraftwerk abgeschaltet werden müssen, wenn beispielsweise Grenzwerte überschritten werden. Der Energiekonzern EnBW hatte sich dagegen gewehrt, weil er die Bestimmungen als unverhältnismäßig ansah.
Die ebenfalls angeordnete Melde- und Informationspflicht hält das Bundesverwaltungsgericht hingegen für hinreichend bestimmt und wies die Klage insoweit ab.
Das Umweltministerium Baden-Württemberg sieht sich mit dem Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt. “Das Land hatte die Auflage nur nach ausdrücklicher Weisung durch das Bundesumweltministerium erteilt. Es bestanden von Anfang an durchgreifende Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit, da nicht zu erkennen war, was vom Betreiber konkret eigentlich gefordert wurde”, erklärte ein Ministeriumssprecher. Er begrüßte zugleich, dass die Informationspflicht für den Betreiber erhalten bleibt. Die frühzeitige und umfassende Information der Atomaufsicht entspreche bereits der Praxis.