Verschleppte Tschetschenen: Moskau verurteilt
Angesichts der Umstände des Tschetschenien-Konfliks sei davon auszugehen, dass die Männer getötet wurden, befanden die Straßburger Richter. Moskau muss den Hinterbliebenen dem Urteil zufolge insgesamt mehr als 540.000 Euro an Schmerzensgeld und Entschädigung zahlen.
Das Szenario der Festnahmen war den Urteilen zufolge immer das gleiche: Die Tschetschenen wurden von bewaffneten und vermummten Männern in Tarnanzügen zu Hause festgenommen und verschleppt. Acht von ihnen gehörten zu 86 Einwohnern eines Dorfes, die im September 2002 bei einer umfangreichen “Säuberungsaktion” festgenommen wurden.
Alle Versuche der Familien, Auskunft über das Schicksal der Verschleppten zu erhalten, blieben vergebens. Die Mutter und Schwester eines der Verschollenen wurden vier Tage lang in Haft genommen, weil sie auf einem Kongress über die Verschleppung berichtet hatten.
Wie in früheren Urteilen rügte der Straßburger Gerichtshof außerdem, dass die russischen Behörden keine effizienten Ermittlungen vornahmen und niemand zur Rechenschaft gezogen wurde. Moskau habe zudem keinerlei plausible Erklärung für das Verschwinden der Männer vorgebracht. Seit Juli 2006 hat der Straßburger Gerichtshof Russland nach Angaben einer Sprecherin in mehr als 90 Fällen wegen massiver Menschenrechtsverletzungen in der abtrünnigen Kaukasusrepublik verurteilt.