Die Mehrzahl der europäischen Länder hat sich mittlerweile auf 0,5 Promille festgelegt. Dies gilt auch für die Schweiz, Italien, Slowenien und Deutschland. Bei Missachtung werden hohe Strafen fällig. In der Slowakei, Tschechien und Ungarn gilt unverändert ein absolutes Alkoholverbot hinter dem Steuer.
Nicht vergessen!
Wer Ostern im benachbarten Ausland verbringt, darf auf die entsprechenden Reisedokumente nicht vergessen. Für Fahrten nach Tschechien oder in die Slowakei muss der Reisepass gültig sein, für die übrigen Nachbarländer wird auch ein bis fünf Jahren abgelaufener Pass oder gültiger Personalausweis der Republik Österreich anerkannt.
Licht oder nicht?
Am 15. März endet in der Slowakei, am 31. März in der Tschechischen Republik die Lichtpflicht am Tag. In Ungarn, Slowenien und Italien muss das Licht tagsüber ganzjährig eingeschaltet sein.
Keine Spikes mehr
Laut ÖAMTC endet in Italien und somit auch in Südtirol die Benützungsfrist zur Verwendung von Spikes bereits am 15. März. In Österreich dürfen die Genagelten noch bis 31. Mai, in der Schweiz bis 30. April montiert bleiben. Generell verboten sind Spikes in Slowenien, Ungarn, der Slowakei, in Tschechien und – mit wenigen Ausnahmen – auch in Deutschland.
In Italien ist das Tragen von Warnwesten für Personen, die nach einem Unfall oder einer Autopanne auf Freilandstraßen und Autobahnen aus dem Fahrzeug aussteigen, gesetzlich vorgeschrieben. Von dieser Regelung betroffen sind auch ausländische Fahrzeuglenker.