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Verschärfungen im Fremdenrecht sollen Asyl-Missbrauch künftig verhindern

Kickl sieht das EU-Dublin-Verfahren "in der gegenwärtigen Form mehr oder weniger gescheitert".
Kickl sieht das EU-Dublin-Verfahren "in der gegenwärtigen Form mehr oder weniger gescheitert". ©APA
Um illegale Migration und Asyl-Missbrauch weiter einzudämmen, hat die Regierung am Mittwoch weitere Verschärfungen im Fremdenrecht beschlossen. Künftig sollen Behörden Einsicht in die Handys von Flüchtlingen erhalten. Sollten Flüchtlinge Geld mit sich führen, werden außerdem bis zu 840 Euro als Verfahrensbeitrag eingezogen.
Neues Fremdenrecht bringt Verschärfungen

Die Bundesregierung hat am Mittwoch weitere Verschärfungen im Fremdenrecht beschlossen. Ziel sei es, die illegale Migration sowie Asyl-Missbrauch zu bekämpfen, erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Pressefoyer. Auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) betonte, es handle sich um wichtige Maßnahmen, um Missbrauch abzustellen.

Zahlreiche Verschärfungen im Bereich Asyl beschlossen

Das Paket enthält zahlreiche Verschärfungen. So sollen künftig etwa die Behörden Einsicht in die Handys von Flüchtlingen erhalten, um etwa Angaben über die Reiseroute prüfen zu können. Wenn die Flüchtlinge Geld mit sich führen, sollen bis zu 840 Euro als Verfahrensbeitrag eingezogen werden. “Straffällig gewordene Flüchtlinge sollen umgehend in Schubhaft kommen und konsequent außer Landes gebracht werden”, erklärte Strache weiters.

Sollten Asylberechtigte “Urlaub im Heimatland” machen, verlieren sie jegliches Bleiberecht. Auch jugendliche Straftäter sollen abgeschoben werden. Sollten sich auf den überprüften Datenträgern Hinweise auf kriminelle Tätigkeiten finden, sollen diese Informationen zur weiteren Prüfung übermittelt werden. Der FPÖ-Chef erklärte, all diese Maßnahmen seien wichtig, “um Missbrauch abzustellen”. Auch Kurz erklärte, es handle sich um ein “Bündel an Maßnahmen” mit dem Ziel, Missbrauch zu beseitigen.

Ziel: Kein Asylantrag auf europäischem Boden

Die Bundesregierung sei mit dem Vorhaben angetreten, eine möglichst restriktive und effiziente Asylpolitik umzusetzen, erklärte vor dem Ministerrat auch Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). “Das ist jetzt ein weiterer Schritt. Wir schließen damit ein Lücke, was nicht heißt, dass nicht neue entstehen werden.” Sollte das der Fall sein, werde man eben weitere rechtliche Maßnahmen setzen. Mittel- bis langfristig will Kickl ohnehin sicherstellen, dass Flüchtlinge keinen Asylantrag mehr auf europäischem Boden stellen können. Das EU-Dublin-Verfahren sieht der Minister “in der gegenwärtigen Form mehr oder weniger gescheitert”.

Universitäten “erstaunt” über Verschärfung

“Erstaunt” über die im Ministerrat beschlossene Verschärfung der fremdenrechtlichen Bestimmungen für Studenten aus Drittstaaten zeigt sich die Universitätenkonferenz (uniko). Künftig sollen diese schon für die Teilnahme an einem Vorstudienlehrgang elementare Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen müssen.

Wer in Österreich als Drittstaatenangehöriger als ordentlicher Hörer studieren will, muss je nach Hochschule Deutschkenntnisse auf B2- (“selbstständige Sprachverwendung”), meist aber auf C1-Niveau (“kompetente Sprachverwendung”) nachweisen. Bis dorthin kann aber auch ohne Sprachkenntnis als außerordentlicher Hörer ein Vorstudienlehrgang zum Spracherwerb absolviert werden, der mit einer Ergänzungsprüfung endet.

Die uniko gibt zu bedenken, dass einerseits an Österreichs Universitäten “viele (Master-)Studiengänge bereits in Englisch geführt werden, weshalb die geforderten Deutschkenntnisse zu Studienbeginn nicht zwingend notwendig sind”. Zum anderen würden “damit vor allem hochklassige Talente – sei aus dem Bereich der Musik oder aus den technischen Studienrichtungen – abgeschreckt”, so uniko-Präsidentin Eva Blimlinger in einer Aussendung.

“Problematisch ist auch der Aspekt, dass über den Umweg des Fremdenrechts ganz offensichtlich in die Autonomie der Universitäten bei der Zulassung von Studierenden eingegriffen werden soll”, meinte Blimlinger. Über deren Eignung könne aber nicht das Innenministerium entscheiden. Derzeit seien in Österreich rund 30.000 Studenten aus Nicht-EU-Ländern inskribiert.

Geteilt werden die Bedenken von der SPÖ. “Es handelt sich bei diesem Vorhaben nicht nur um einen Eingriff in die Autonomie der Universitäten bei der Zulassung von Studierenden – es offenbart auch den provinziellen Geist dieser Regierung”, so Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl in einer Aussendung.

Opposition kritisiert Regierungspläne

SPÖ, NEOS und Amnesty International (AI) kritisieren die von der Regierung angekündigten Verschärfungen im Fremdenrecht. “Effiziente und humane Asylpolitik sieht anders aus”, stellte SPÖ-Sicherheitssprecherin Angela Lueger in einer Aussendung fest. Amnesty ortet in den Neuerungen lediglich “Symbolpolitik”, die die Menschen verunsichere. Die Änderungen stoßen bei Lueger auf Kritik: “Schwarz-Blau hat immer noch keine wirksamen Maßnahmen vorgelegt, um Asylverfahren zu verkürzen und Rückführungen rascher durchzuführen.” Die “kurzsichtigen” Änderungen würden nur zu mehr Verwirrung im Fremdenrecht führen, so Lueger. Sie gab auch zu bedenken, dass sich die “beinharte Kürzungspolitik” auf das Asylsystem, die Gesellschaft und den Staatshaushalt auswirken werde.

Als “inakzeptabel und destruktiv” bezeichnete NEOS-Asylsprecherin Stephanie Krisper den Plan, dass Asylanträge nicht mehr auf europäischem Boden gestellt werden können: “Das ernsthafte Interesse an Lösungen nach dem Scheitern des Dublin-Systems scheint auf Regierungsseite also enden wollend zu sein.” Kritik übte Krisper auch an den Leibesvisitationen für die Abnahme von bis zu 840 Euro. Um die Kosten im Asylsystem zu senken, müsste man hingegen bei der Verfahrensdauer und -qualität ansetzen, betonten die NEOS.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) treibe die Spaltung der Gesellschaft voran, erklärte Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von AI Österreich. Die Gesetzesnovelle schaffe nur noch mehr Verunsicherung und gefährdet das Zusammenleben in Österreich, fürchtet auch sie.

BMI verteidigt Schubhaft-Regelung

Das Innenministerium hat die Neuregelung der Schubhaft gegenüber der APA verteidigt. Denn ohne die nun vorgesehene Regelung wäre nach dem Spruch des VwGH das Instrument überhaupt nur noch bei “Dublin”-Fällen bzw. bei bestimmten negativ beschiedenen Asylwerbern einsetzbar gewesen.

(APA/Red)

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