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Verschärfung im Strafecht: Regierung beschließt Vorhabenpaket

Im Ministerrat soll das Vorhabenpaket beschlossen werden.
Im Ministerrat soll das Vorhabenpaket beschlossen werden. ©APA/BARBARA GINDL
Am Mittwoch wird die Regierung ein umfangreiches Vorhabenpaket zum Strafrecht. Der Fokus liegt dabei auf der Verschärfung der Strafen bei Gewaltverbrechen. So soll die Mindeststrafe für Vergewaltigungen künftig gehoben werden.

Gänzlich bedingte Haftstrafen für Vergewaltiger soll es nicht mehr geben. Für Wiederholungstäter werden die Strafen verschärft, hieß es gegenüber der APA.

Mindeststrafe für Vergewaltigung soll angehoben werden

Bisher betrug die Mindeststrafe für Vergewaltigung ein Jahr, diese soll künftig auf zwei Jahre erhöht werden. Zudem wird bei diesem Delikt, geht es nach den Plänen der Regierung, keine gänzlich bedingte Strafnachsicht mehr möglich sein. Damit wird nur mehr eine teilbedingte Strafnachsicht möglich, ein Verurteilter muss jedenfalls einen Teil der Freiheitsstrafe tatsächlich “absitzen”.

Eine Verschärfung plant die Regierung auch beim Stalking-Paragrafen (“Beharrliche Verfolgung”). Hier ist eine Erweiterung der Tatbestände um die “Veröffentlichung von Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung” geplant.

Weitere Erhöhungen bei Höchststrafen

Eine Verschärfung ist auch bei fortgesetzter Gewaltausübung geplant. Wenn der Täter Gewalt gegen Unmündige oder Wehrlose länger als ein Jahr ausübt, drohen ihn ein bis zehn Jahre Haft, bisher waren es sechs Monate bis fünf Jahre.

Erhöhungen der Höchststrafen für Wiederholungstäter sind ebenfalls im Paket enthalten. Dies etwa bei zwei rechtskräftigen Verurteilungen innerhalb der letzten fünf bzw. zehn Jahre wegen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben, Freiheit oder die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung.

Bei rechtskräftigen Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen oder wehrlosen Person wird zudem ein lebenslanges Verbot der Tätigkeit mit Kindern oder wehrlosen Personen ausgesprochen.

50 Maßnahmen im Vorhabenpaket

Die Maßnahmen wurden von der Taskforce Strafrecht unter der Federführung von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) erarbeitet. Der Katalog umfasst etwa 50 Maßnahmen und soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Für die erste Jahreshälfte ist ein konkretes Gesetzespaket angepeilt. Einzelne Maßnahmen sollen schon in diesem Jahr umgesetzt werden. Die Änderung des Strafrechts soll bis Ende des Jahres im Parlament beschlossen werden und ab 2020 gelten.

Einig zeigten sich die Spitzen der Koalition. “Wenn kleine Wirtschaftsdelikte in Österreich härter bestraft werden als Gewalttaten an Frauen und Kinder mit oft lebenslangen psychischen und körperlichen Folgen, dann läuft etwas in die falsche Richtung”, kommentierte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die Pläne. “Diese Kurskorrektur nehmen wir nun vor.”

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) meinte dazu: “Die zunehmende physische und auch psychische Gewalt gegen Frauen und Kinder ist unerträglich. Hier muss energisch ein Riegel vorgeschoben werden.” Nur harte Strafen seien dabei zielführend. “Wer sich an Frauen und Kindern vergreift, hat mit härtesten Konsequenzen zu rechnen.”

(APA/Red)

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