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Verschärfte Maßnahmen gegen Hass im Netz, auch "Upskirting" soll strafbar werden

Zadic kündigte einen konkreten Gesetzesentwurf für den Sommer an.
Zadic kündigte einen konkreten Gesetzesentwurf für den Sommer an. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Die Ministerinnen Karoline Edtstadler und Alma Zadic präsentierten am Donnerstag die Pläne zum Vorgehen gegen Hass im Netz. Neu hinzugekommen ist, dass künftig auch sogenanntes "Upskirting" strafbar werden soll.

Die Regierung will ihre schon länger angekündigten Maßnahmen gegen "Hass im Netz" im Sommer vorlegen. Das haben Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Donnerstag angekündigt.

Neu hinzugekommen ist der Plan, auch das "Upskirting" zu verbieten - also das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt.

"Upskirting" soll in Österreich strafbar werden

Deutschland hat das "Upskirting" bereits unter Strafe gestellt. Österreich will nun nachziehen, wie Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) ankündigte. Inhaltlich zuständig dafür ist Justizministerin Zadic, die einen Entwurf für den Sommer ankündigte. Unklar ist allerdings noch, ob nur das Veröffentlichen der Bilder unter Strafe gestellt wird oder schon die bloße Aufnahme. Hier seien noch Rechtsfragen zu klären, sagte die Ministerin.

Die anderen von den drei Ministerinnen gemeinsam mit Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer angekündigten Maßnahmen sind im Wesentlichen aus dem Regierungsprogramm bekannt. So will Edtstadler die Social Media-Plattformen bei der Löschung hetzerischer und beleidigender Inhalte stärker in die Pflicht nehmen. Eine Klarnamenpflicht für Nutzer soll es zwar nicht geben. Wohl aber überlegt die Verfassungsministerin die verpflichtende Hinterlegung eines Identitätsnachweises bei Online-Plattformen.

Verschärfte Maßnahmen gegen Hass im Netz angekündigt

Im Strafrecht will Zadic außerdem den Verhetzungs-Tatbestand verschärfen, damit auch die Hetze gegen Einzelpersonen (nicht nur gegen Bevölkerungsgruppen) verfolgt werden kann. Cybermobbing soll auch dann strafbar werden, wenn beleidigendes Bildmaterial nur einmal hochgeladen wird. Und wer gegen eine Online-Beleidigung rechtlich vorgehen möchte, soll den Täter nicht mehr selbst ausforschen müssen - das sollen die Gerichte übernehmen.

Frauenministerin Raab erinnerte daran, dass junge Mädchen Online-Gewalt und Hass im Netz deutlich häufiger erleben als Burschen. Betroffen seien zwei Drittel der Mädchen zwischen 15 und 18. "Hass im Netz ist reale Gewalt gegen Frauen", betonte die Ministerin. Und Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer versicherte, bei allen Vorhaben auch die Grundrechte wahren zu wollen: "Manche Dinge sind geschmacklos und manche sind klagbar. Aber es ist natürlich ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger, sich abfällig über ihre Politikerinnen zu äußern."

Keine Identitäts-Hinterlegung geplant

Sowohl Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer als auch der Sprecher von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler haben am Donnerstag betont, dass im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen "Hass im Netz" keine Klarnamenpflicht geplant ist. Auch die von Edtstadler zuvor angesprochene Hinterlegung eines Identitätsnachweises ist demnach nicht geplant.

Für FPÖ "demokratiepolitischer Tiefschlag"

Das von den Koalitionsparteien angekündigte Maßnahmenpaket gegen "Hass im Netz" ist für die FPÖ ein "demokratiepolitischer Tiefschlag". Damit werde "der Zensur unliebsamer Meinungen sowie der Einschränkung fundamentaler Grund- und Freiheitsrechte" Tür und Tor geöffnet, meinte Mediensprecher Christian Hafenecker in einer Aussendung.

"Hier weht ganz offensichtlich der Wind des Ständestaates, gegen den es im Sinne unserer Demokratie entschiedensten Widerstand einzulegen gilt", sagte Hafenecker. Jegliche kritische Berichterstattung oder Meinungsäußerung sei Schwarz und Grün ein Dorn im Auge, so der FPÖ-Medienspercher, was sich auch in ihren "fast täglichen Versuchen der Mediengleichschaltung" zeige.

(APA/Red)

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