Verordnung für Einwegpfand in Begutachtung

Ab 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand von 25 Cent für Einwegflaschen und -dosen. Bei der Rückgabe der Plastikflaschen bzw. der Alu-Dosen wird das Geld retourniert. Mit dem Einwegpfand soll sichergestellt werden, dass die Flaschen und Dosen auch recycelt werden.
Stellungnahmen zu Verordnung für Einwegpfand werden gesammelt
"Die Menschen in Österreich sind bereit für das Pfandsystem, denn sie lieben ihre Natur und möchten sie schützen", betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) und freute sich, "dass das für Österreich maßgeschneiderte Pfandsystem heute in Begutachtung geht". Im rahmen der Begutachtung können noch bis zum 25. April Stellungnahmen zur Verordnung abgegeben werden.
Die Eckpunkte der Verordnung wurden unter Federführung des Klimaschutzministeriums im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Getränkeherstellern, dem Lebensmittelhandel und den Sozialpartnern Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer festgelegt, berichtete das Ministerium in einer Aussendung.
Neues Einwegpfand soll ab 2025 in Kraft treten
Das Pfandsystem wird für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken und für alle Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und drei Liter. Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent, alle betroffenen Produkte sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet. Prinzipiell kann das Pfandgut bei jedem Geschäft zurückgegeben werden, das entsprechende Produkte anbietet.
Für kleine Geschäfte gibt es aber Ausnahmen: Diese müssen nur Flaschen und Getränke in verkaufsüblicher Menge annehmen bzw. nur Produkte, die sie auch tatsächlich verkaufen. Sprich: Eine Bäckerei, die nur 0,5 Liter Plastikflaschen verkauft, muss auch nur diese wieder zurücknehmen. Daneben soll es auch an stark frequentierten Plätzen wie etwa Bahnhöfen Rückgabestellen geben. Dem Handel bleibt bis 2025 Zeit, entsprechende Umbauarbeiten abzuschließen und Rücknahme-Automaten zu besorgen.
(APA/Red)