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Vermisster in U-Haft: Prozess am Donnerstag

Jener 19-jährige Oberösterreicher, der von seiner Familie 2 Wochen lang als vermisst gemeldet wurde, während er in Wien in U-Haft saß, muss sich am kommenden Donnerstag wegen Diebstahls im Wiener Landesgericht verantworten.
In U-Haft "gefunden"

Der 19-Jährige wurde am 25. Mai in U-Haft genommen, und zwar nicht allein deshalb, weil er – wie bisher kolportiert – ein Computerspiel gestohlen haben soll. Im Strafantrag, den die Anklagebehörde sechs Tage später einbrachte, ist von zwei Fakten die Rede, wobei der 19-Jährige dabei jeweils drei Computerspiele in Diebstahlsabsicht an sich gebracht haben soll.

Darüber hinaus stellte sich heraus, dass gegen den jungen Mann seit vergangenem April am Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt ein Verfahren anhängig ist, in dem es um den Diebstahl von vier PC-Spielen geht.

Wie der Sprecher der Wiener Anklagebehörde betonte, wäre es dem jungen Mann nach seiner Einlieferung ins Wiener Landesgerichtliche Gefangenenhaus möglich gewesen, telefonischen Kontakt mit seiner Familie bzw. Freunden aufzunehmen und damit seinen Verbleib aufzuklären. “Der Anruf war von Beginn an bewilligt. Warum er davon nicht Gebrauch gemacht hat, entzieht sich unserer Kenntnis”, stellte Vecsey fest.

Möglicherweise wollte der 19-Jährige seiner Mutter, einer Lehrerin aus dem Innviertel, nicht mitteilen, dass er im Gefängnis gelandet war und die damit verbundene Aufregung ersparen, heißt es.

Polizeiliches Handeln lässt nach wie vor Fragen offen

Abgesehen davon wundert man sich bei der Justiz, wie es passieren konnte, dass die Wiener Polizei offiziell nach dem als abgängig gemeldeten 19-Jährigen fahndete, aber diesen nicht als U-Häftling ausfindig machen konnte. “Warum die Polizei ihn nicht im Register gefunden hat, ist uns unklar”, erklärte Vecsey.

Die Verhandlung gegen den jungen Mann wurde im Grauen Haus auf Donnerstagnachmittag anberaumt, wobei das bezirksgerichtliche Verfahren einbezogen wurde und somit sämtliche Fakten der erstinstanzlichen strafgerichtlichen Erledigung zugeführt werden. Sollte dem 19-Jährigen mehrfacher gewerbsmäßiger Diebstahl nachgewiesen werden können, drohen ihm sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

(apa)

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