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Verlängerte Schwellen-Anhebung nützt Vorarlbergs Wirtschaft

Bregenz – Nach der Zustimmung durch die Länder steht einer Verlängerung der Schwellenverordnung für die freie Vergabe von Bau- und Infrastrukturaufträgen um ein weiteres Jahr nunmehr nichts mehr im Weg.

Insbesondere Vorarlberg hatte sich für die Beibehaltung der Maßnahme zur Konjunkturbelebung stark gemacht. Dementsprechend zufrieden zeigt sich Landeshauptmann Herbert Sausgruber: “Der Schritt war notwendig, damit sich die heimische Wirtschaft noch weiter stabilisieren und erholen kann”.

Diese Sichtweise teilen auch Hochbaureferent Landesstatthalter Markus Wallner und der für Wirtschaft und Straßenbau zuständige Landesrat Karlheinz Rüdisser: “Die Schwellen-Anhebung hat sich als ein wirksames Instrument erwiesen, von dem insbesondere die Klein- und Mittelbetriebe im Land profitieren konnten. Ihnen wird damit ein einfacher Zugang zu öffentlichen Vergaben und Aufträgen ermöglicht, was sich letztlich wiederum positiv auf den Arbeitsmarkt auswirkt”. Die von Vorarlberg heftig geforderte und nun umgesetzte Ausdehnung der befristeten Regelung auf ein weiteres Jahr bis Ende 2011 wird daher als Erfolg gewertet.

Zusätzliche Direktvergaben

Seit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2009 sind allein im Hochbaubereich zusätzliche Direktvergaben mit einem Volumen von 5,8 Millionen Euro an Vorarlberger Unternehmen vergeben worden, im Bereich der “nicht offenen Verfahren” macht die Steigerung an Aufträgen für Vorarlberger Firmen 10,6 Millionen Euro aus. “Diese beachtlichen Zahlen unterstreichen die Treffsicherheit der Konjunktur-Maßnahme eindrücklich”, betont Rüdisser. Als weiteren Vorteil nennt Wallner den beschleunigten Vergabeprozess, der “wesentlich rascher und unkomplizierter als üblich über die Bühne geht”.

Unveränderte “Schwellen”

Mit der Verlängerung der Schwellenverordnung können öffentliche Aufträge bis zu 100.000 Euro (ehemals 40.000 Euro) auch weiterhin direkt vergeben werden. Im sogenannten “nicht offenen Verfahren” können Bauaufträge bis zu einer Million Euro (ehemals 120.000 Euro) vergeben werden. Dabei werden vom Auftraggeber eine bestimmte Anzahl geeigneter Unternehmen eingeladen, ein Angebot zu unterbreiten.

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