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Verletzung sexueller Selbstbestimmung: Prozess in Wien

Der 21-Jährige musste sich vor Gericht verantworten.
Der 21-Jährige musste sich vor Gericht verantworten. ©APA
Um die Frage, ob sich ein 17-jähriges Mädchen in erkennbarer Weise gegen Sex mit ihrem Ex-Freund gewehrt hat, ging es am Mittwoch im Wiener Landesgericht für Strafsachen.

Der 21-Jährige musste sich wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und gefährlicher Drohung verantworten.

Der junge Mann und das Mädchen waren im Oktober 2016 zusammen gekommen. Er durfte sogar bei ihr zu Hause einziehen. “Am Anfang war alles ziemlich super. Dann haben wir angefangen viel zu streiten”, schilderte er Richterin Beate Matschnig. Als die Eltern des Mädchens erfuhren, dass er ihre Tochter angeblich gewürgt und gestoßen hatte, schmissen sie den jungen Mann hinaus.

17-Jährige mit Messer bedroht

Der Kontakt zwischen den beiden riss allerdings in weiterer Folge nicht ab. Die 17-Jährige schrieb dem 21-Jährigen weiter über Facebook und WhatsApp, am 3. Jänner besuchte sie ihn in der Wohnung, in der er vorübergehend untergekommen war. Bereits im Stiegenhaus entzündete sich wieder ein Streit. “Ich war aufgebracht, dass sie so herum geredet hat”, gab der Angeklagte zu Protokoll. Deswegen sei er in die Wohnung gelaufen, habe ein Messer geholt und die 17-Jährige “mit einem Sicherheitsabstand bedroht. Aus Wut habe ich gesagt, dass ich sie umbringen will. Aber das war nur daher geredet, weil ich wütend und traurig war.”

Das Streitgespräch verlagerte sich schließlich in die Wohnung, wo der 21-Jährige seine Ex-Freundin noch mit einem Nudelholz einschüchterte: “Ich hab’ sie gefragt, ob ich sie damit verprügeln soll.” Er habe sich dann aber gleich wieder beruhigt, versicherte der Bursch: “Im Wohnzimmer waren wir wieder normal. 15 bis 20 Minuten später haben wir uns auf Sex geeinigt.”

“Sex war einvernehmlich”

Während er sich zu den vorangegangenen Drohungen schuldeinsichtig zeigte, betonte der junge Mann, der Sex sei einvernehmlich erfolgt: “Hätte sie gesagt, sie will nicht, wäre das in Ordnung gewesen. Aber sie hat nicht. Deswegen verstehe ich nicht, wieso ich hier bin.” Seine Ex-Freundin habe “auch nicht wirklich ausgesehen, als ob sie vergewaltigt würde. Tut mir leid, wenn ich das so offen sage. Es kam komplett so rüber, als wär sie dazu bereit. Sie hätte die ganze Zeit gehen können.”

Die 17-Jährige wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Im Ermittlungsverfahren hatte sie angegeben, der Bursch habe ihr Sex vorgeschlagen, “damit es ruhig bleibt”. Nach ihrer Befragung hielt es die Richterin für erforderlich, zusätzlich die Chat-Protokolle der beiden näher zu begutachten, um feststellen zu können, ob die 17-Jährige auf diesem Weg unter Druck gesetzt wurde. Die Verhandlung wurde auf Anfang Mai vertagt.

(APA)

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