Verkehrstod von Vater und Tochter: 15 Monate für Unfalllenker
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 24-Jährige hatte zum Unfallzeitpunkt noch einen Probeführerschein. Er hatte seine Prüfung erst im vergangenen Jahr absolviert und wenig Erfahrung als Lenker. Bei der Heimfahrt von einem Imbisstand ist ihm ein nachfolgendes Auto knapp aufgefahren und hat ihn anschließend überholt. Das ärgerte ihn so sehr, dass er sich auf ein Wettrennen einließ. Beide Wagen dürften laut einem Sachverständigen mit rund 130 Stundenkilometer auf der Landstraße unterwegs gewesen sein. Dabei geriet der Angeklagte ins Schleudern und stieß den Mann und sein Kind, die auf ihren Fahrrädern unterwegs waren, nieder. Beide starben noch an der Unfallstelle.
Weil der 24-Jährige bei den Unfallerhebungen einen fahrigen Eindruck machte, die Frage bejahte, ob er Drogen konsumiere und auch zugab, am Vortag einen Joint geraucht zu haben, wurde ein Drogentest gemacht, der scheinbar positiv ausfiel. Ein Sachverständiger verneinte im Prozess einen Einfluss von Drogen oder Medikamenten zum Unfallzeitpunkt. Das Verhalten des Lenkers lasse sie durch den Schockzustand nach dem Zwischenfall erklären. Der Angeklagten hatte während des Prozesses mehrmals mit Tränenausbrüchen zu kämpfen. Er absolviert eine Therapie. Er leidet an Depressionen, weil er mit seiner Schuld nicht fertig wird. “Ich kann den Fehler nicht mehr gutmachen”, erklärte er. Die Lebensgefährtin des Unfallopfers ist ebenfalls in Psychotherapie. Die zahlreichen Zuhörer im Verhandlungssaal waren sichtlich davon betroffen, dass ein Unfall derart weitreichende Folgen haben kann.
Der Richter verurteilte den Beschuldigten zu 15 Monaten unbedingt – “weil es einfach nicht geht, ein derart unverantwortliches Verhalten an den Tag zu legen”, erklärte er in der Urteilsbegründung. Wenn man auf einer engen Straße so schnell unterwegs sei, bestehe eine erhöhte Unfallgefahr. Der Verteidiger legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Strafausmaß ein. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Der Lebensgefährtin wurde ein Teilschmerzensgeld von 10.000 Euro zugesprochen, dies blieb unbestritten.