Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich am Donnerstag mit dem Europäischen Parlament auf eine neue rechtliche Grundlage zum Datenaustausch. Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai eine Neuregelung binnen eines Jahres gefordert.
Zu Datenaustausch verpflichtet
Seit 2013 sind die EU-Staaten zur Weitergabe der Halterdaten verpflichtet, wenn jemand im Verdacht schwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln steht. Dazu gehört auch Trunkenheit am Steuer oder das Missachten einer roten Ampel.
Rechtliche Grundlage dafür waren die EU-Regeln für polizeiliche Zusammenarbeit. Dies ließ der Gerichtshof aber nicht gelten. Deshalb wird die Regelung nun Teil der Verkehrspolitik. Der europäische Rat und das Parlament müssen dem Kompromiss noch formal zustimmen.
Österreich hatte die entsprechende Richtlinie 2013 umgesetzt und die Einrichtung der nationalen Kontaktstellen im Innenministerium abgeschlossen. Bei der Vollstreckung gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit: Ein Datenaustausch findet nur mit jenen Staaten statt, welche die Richtlinie ebenfalls umgesetzt haben. (APA)