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Verkehrsdelikte im Urlaub: Strafen für Raser, Falschparker und Alko-Lenker

Was in Österreich im Verkehr verboten ist, weiß man - doch wie sieht es im Rest Europas aus?
Was in Österreich im Verkehr verboten ist, weiß man - doch wie sieht es im Rest Europas aus? ©Bilderbox (Sujet)
Falschparken, zu schnell fahren, betrunken am Steuer: Wer sich im Urlaub Delikte wie diese zuschulden kommen lässt, muss teils mit ganz anderen Strafen rechnen als hierzulande. Bei Alkohol am Steuer droht in etwa in Italien die Zwangsversteigerung Ihres Pkws, in Spanien stehen darauf drei Monate Gefängnis.  Wir haben alle Infos zu den länderspezifischen Strafen.
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Viele Österreicher freuen sich schon auf den wohlverdienten Urlaub und werden sich ab 29. Juni (Wien, Burgenland, Niederösterreich) bzw. 6. Juli (Restösterreich) mit dem Auto auf den Weg ins Ausland machen. Reisende sollten sich jedoch unbedingt über Tempolimits, Vorschriften und Co. informieren, um nicht aus Unwissenheit Verkehrsdelikte zu begehen.

Strafen für Alko-Lenker besonders hoch

Laut dem ÖAMTC gibt es in zahlreichen europäischen Ländern deutlich höhere Strafen als hierzulande. “Besonders hoch sind in ganz Europa die Strafen für Fahren unter Alkoholeinfluss”, so ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant. In Italien kann bei einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,5 Promille das Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet und zwangsversteigert werden – sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind.

In Schweden kann bereits ab 1,0 Promille eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat verhängt werden. Ein Gefängnisaufenthalt von wenigstens drei Monaten droht in Spanien bei einem Promillegehalt von 1,2. Teuer wird es in Malta: Wird die Promillegrenze von 0,8 überschritten, können mindestens 1.200 Euro Strafe fällig werden.

Verkehrsstrafen in Spanien und Italien

ITALIEN: Das beliebteste Urlaubsreiseziel der Österreicher überrascht Autoreisende mit ausgefallenen Verkehrsstrafen. “Von 22.00 bis 7.00 Uhr kosten u.a. Geschwindigkeitsübertretungen und das Übersehen einer roten Ampel um ein Drittel mehr als tagsüber. Mit dieser Maßnahme soll dem hohen Anteil nächtlicher Unfälle entgegengewirkt werden”, erklärte die Reiseexpertin. Aber auch tagsüber kann Raserei teuer werden. Bereits bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen drohen mindestens 170 Euro. 155 Euro werden fällig, wenn man am Steuer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert.

SPANIEN: Die Strafe für Falschparken kann bis zu 200 Euro betragen. Mindestens 600 Euro sind bei schweren Vergehen – etwa bei Übertreten der zulässigen Geschwindigkeit um 50 km/h – zu bezahlen. Das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist in Spanien mit Strafen ab 200 Euro einer der strengsten Strafsätze in Europa für dieses Vergehen.

Verkehrsdelikte: Skandinavien ist streng

SKANDINAVIEN: Unangefochtene Spitzenreiter in Sachen “hohe Strafen” sind nach wie vor die skandinavischen Länder. “Dänemark hat die Strafsätze deutlich angehoben und es werden zum Teil gehaltsbezogene Strafen verhängt – wer mehr verdient, bezahlt mehr”, so Bergant. Alkohol am Steuer kann in Dänemark einen ganzen Nettomonatsverdienst kosten. Das Nichtanschnallen ist mit 200 Euro ebenfalls ein teures Unterfangen.

In Norwegen gelten für viele Verstöße europaweit die höchsten Strafen. “Wer mit mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt mindestens 480 Euro Strafe. Eine Übertretung um 50 km/h kostet 1.500 Euro aufwärts. Vorsicht: Auf norwegischen Autobahnen gilt Tempo 90 bis 100”, warnte Bergant.

Schweiz verfolgt Raser: Auto kann weg sein

SCHWEIZ: Mit Jahresbeginn ist das Verkehrssicherheitsprogramm “Via sicura” in Kraft getreten, das einige wichtige Änderungen im Straßenverkehrsgesetz nach sich zieht. Ziel des Programms ist, die Zahl der Verkehrsopfer um ein Viertel zu verringern. Konkret werden Raser und Alkolenker ins Visier genommen. Es kann nicht nur eine mindestens einjährige Freiheitsstrafe verhängt werden, sondern auch die Beschlagnahmung des Autos angeordnet werden.

Wer übrigens glaubt, dass Strafzettel aus dem Ausland ignoriert werden können, irrt. Spätestens bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland kann die Strafe eingefordert werden. Außerdem können offene Auslandsstrafen mitunter auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden, warnte der ÖAMTC die Begeher solcher Verkehrsdelikte.

(apa/red)

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