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Verkauf von CBD verboten: Toxikologe zweifelt an Ministerium

CBD in Essen und Kosmetika ist laut Gesundheitsministerium verboten.
CBD in Essen und Kosmetika ist laut Gesundheitsministerium verboten. ©pixabay.com
Laut Gesundheitsministerium ist der Verkauf von CBD-Produkten in Österreich verboten. Der Wiener Toxikologe Rainer Schmid zweifelt am Erlass.

Cannabidiol (CBD) ist ein durch die UN-Drogenkoventionen nicht geregelter Cannabis-Inhaltsstoff. Der Grund dafür: Es ist nicht psychoaktiv wirksam. Belegt ist nur eine leicht entspannende, Schlaf anstoßende Wirkung. In der Medizin eingesetzt wird es derzeit bei manchen Formen von Epilepsie bei Kindern. In der Schmerzmedizin wird auf eine potenziell zusätzliche Wirkung zu Opioiden bei in der Krebsmedizin sonst kaum beherrschbaren Schmerzen verwiesen. In der Diskussion geht es aber darum, dass die von den vielen CBD-Produkteshops angebotenen Produkte auch das psychoaktive THC enthalten können. Laut dem Gesundheitsministerium fallen CBD-haltige Lebensmittel unter die “Novel-Food”-Verordnung der EU und müssten zugelassen werden. Auch der Einsatz von Cannabis oder Extrakten in Kosmetika sei “untersagt”.

Toxikologe: “Drogenpolitik im Mantel der Lebensmittelsicherheit”

Rainer Schmid, ehemals Toxikologe an der MedUni Wien, einer der Väter des Wiener “check it!”-Drogenanalyse-Projekts und nunmehr wissenschaftlicher Leiter der Medical Cannabinoids Research & Analysis GmbH, zweifelt an dem Erlass. “Er hat einen einzigen Hintergrund, nämlich Drogenpolitik im Mantel der Lebensmittelsicherheit zu praktizieren. Da werden (CBD-; Anm.) Kosmetika verboten, die laut EU sehr wohl erlaubt sind, solange sie nicht mehr als 0,3 Prozent (psychoaktives; Anm.) THC enthalten. Wenn in einem Produkt zwei Prozent CBD enthalten sind und daneben nur noch 0,3 Prozent THC, wundert man sich schon, was dieser Erlass bewirken soll.” Der CBD-Hype mit sprichwörtlich allen möglichen und unmöglichen Produkten ist – wenn man Schmids Argumentation bei einem Fortbildungsvortrag vor zwei Wochen in Wien verfolgt – zumeist ein Marketing-Gag. Wie CBD durch beispielsweise die Haut wirken soll, ist wissenschaftlich ungeklärt.

Brownies mit CBD als Verkaufsschlager

Der Toxikologe bezweifelt auch die Meinung, dass Nahrungsmittel mit CBD – darunter auch Brownies etc. – wirklich unter die Novel Food-Verordnung fielen. “Das wäre nur der Fall, wenn mehr als 0,3 Prozent THC auch noch enthalten wären.” Die Europäische Agentur für Ernährungssicherheit (EFSA) hätte zwar 2015 eine Expertenmeinung dazu veröffentlicht. Dabei wäre es aber um den THC-Gehalt in der Milch von mit Hanfsamenfutter gefütterten Kühen gegangen. “Dabei hat man nicht einen Grenzwert mit der minimal wirksamen THC-Menge angenommen, sondern einen um das 30-fache niedrigeren Grenzwert. Das ist bei toxikologisch gefährlichen Stoffen üblich, für toxikologisch so unproblematische pflanzliche Wirkstoffe wie CBD oder THC unangebracht. Da sind in der EU die Grenzwerte für krebsverursachende Substanzen oft um das Fünffache höher.”

Schmerzpatienten würden leiden

Die Jetzt-Liste Pilz hat in diesem Zusammenhang von einem “Schlag ins Gesicht der Schmerzpatienten” gesprochen. Reine CBD-Medikamente, die nach dem Arzneimittelrecht zugelassen sind, gibt es aber auch nicht, nur solche mit Mischungen aus THC und CBD, welche auf Arztrezept in den Apotheken erhältlich sind. Einer der Hersteller von Apothekenprodukten (MedCBD) wies darauf hin, dass die von ihm produzierten Tropfen weder Lebensmittel noch Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetikprodukt wären und daher weiterhin in den Apotheken erhältlich seien. Der Markt insgesamt boomt und ist auch dem entsprechend umstritten unter den Marktteilnehmern. Arzneimittel haben in Österreich jedenfalls einen “Apothekenvorbehalt” – auch der ist immer wieder Gegenstand von heftigen Diskussionen.

(APA/red)

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