Der Anstieg der Ansuchen hat die Stadtgestaltungsabteilung MA 19 auf den Plan gerufen, die bei Architekt Paul Katzberger eine Studie über die Auswirkungen in Auftrag gab. Das Ergebnis: Man will in Wien auch künftig sehr restriktiv mit Bewilligungen umgehen.
MA 19-Chef Josef Matousek betonte am Freitag in einer Aussendung, dass ein Wintergarten nur in Verbindung mit einem Gebäude sowie an einem Schanigarten-Standort möglich sei. Eine Verhüttelung des öffentlichen Raums durch freistehende Pavillons kann und wird es daher nicht geben, und auch die architektonische Qualität eines Wintergarten-Projekts wird sehr genau geprüft.
Fußgänger haben “Vorrang”
Für die Stadt sind in erster Linie die Interessen der FußgängerInnen sowie die Aspekte des Stadtbildes ausschlaggebend, betonte dazu Planungsstadtrat Rudolf Schicker (S). Dadurch scheidet ein Großteil des öffentlichen Raums, etwa entlang gerader Fronten wie an der Ringstraße, bereits von vorneherein als Standort aus.
Der größte Unterschied zwischen Schani- und Wintergarten ist laut der Studie, dass letzterer eine weitgehend hermetische Grenze zwischen der Sphäre des öffentlichen Raumes und den Nutzern des Wintergartens zieht. Die Empfehlung daher: Grundsätzlich erscheint ein restriktiver Umgang mit Genehmigungen für Wintergärten geboten, da dem Einzelinteresse der Nutzer der Wintergärten die möglichst ungehinderte und großzügige Nutzung des öffentlichen Raumes gegenüber zu stellen ist.