Eine Tabelle weist aus, an welchen Orten Sorgen wegen des Verhüllungsverbotes überflüssig sein sollten. Sie kann “als Orientierung genommen werden, ob die Verhüllung des Gesichts nach dem AGesVG am angegebenen Ort ‘zum Schutz vor Kälte’ bereits angemessen ist. Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf der Annahme, dass bereits ein ‘schwacher Kältestress’, der bei unter 0 Grad gefühlter Temperatur eintritt, ausreicht, um die Verhüllung des Gesichts durch einen Schal zum Schutz vor Kälte zu legitimieren. Zur Berechnung der gefühlten Temperatur wird die Wind-Chill-Formel des amerikanischen Wetterdienstes eingesetzt”, lautet die Erklärung der Daten auf der Webseite des Wieners.
Am Ende liegt die Entscheidung bei den Polizisten, die angewiesen wurden, “Fingerspitzengefühl” an den Tag zu legen, nachdem es seit der Einführung des Verhüllungsverbotes im Oktober 2017 bereits des Öfteren zu Amtshandlungen kam, die von einem großen Anteil der Bevölkerung als überflüssig erachtet wurden.
(Red./JES)