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Verhör von Kärntner Häftling in Paraguay: Ermittlungen kommen voran

Der 42-jährige Villacher Ex-Bordellbetreiber, der in Paraguay unter Mordverdacht steht, ist in den vergangenen Tagen von Beamten des Kärntner Landeskriminalamtes (LKA) in Asuncion verhört worden.
Die drei Polizisten trafen am Mittwochabend wieder in Österreich ein, konkrete Ermittlungsergebnisse gaben sie nicht bekannt. “Aber wir sind ein gutes Stück in unseren Ermittlungen weitergekommen”, sagte Gottlieb Türk, Leiter des LKA, am Donnerstag zur APA.

Der Villacher wird wegen des Verschwindens seiner Ex-Freundin vor mehr als vier Jahren verdächtigt. Die Frau tauchte plötzlich nicht mehr auf, die Polizei hat bisher keine Anhaltspunkte. Im Juli soll der Österreicher in Paraguay ein deutsches Ehepaar erschossen haben, seitdem sitzt er in Asuncion im Gefängnis und wartet dort auf sein Verfahren. “Der Häftling war wie zu erwarten wenig kooperativ, aber die Erkenntnisse, die wir insgesamt gesammelt haben, sind doch so, dass sich manche Puzzleteile zusammensetzen lassen und wir weitere Ermittlungsschritte setzen können”, sagte Türk. Es gilt nun abzuklären, wie sich die einzelnen Ergebnisse ergänzen.

Zwei LKA-Bedienstete wurden beim Verhör von einem Beamten des Bundeskriminalamtes (BK) begleitet. “Es galt, in Paraguay einige bürokratische Hürden zu überwinden, aber die Justizbehörden haben ausgezeichnet mit uns kooperiert”, erklärte der LKA-Leiter. Bei der Einvernahme war auch ein Anwalt des Häftlings anwesend.

Der Villacher war im Juni 2008 am Klagenfurter Landesgericht zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Ein Bordellbetreiber hatte ihn beauftragt, einen Konkurrenten durch Schüsse und Schläge mit einem Nagelbrett “fertigzumachen”. Der Plan flog vorzeitig auf, die Auftragstäter wurden vor Gericht gestellt. Der 42-Jährige flüchtete bei einem Freigang mit einem 41-jährigen Klagenfurter aus einem steirischen Gefängnis. Beide setzten sich nach Paraguay ab. Der Klagenfurter wurde dort wegen Drogenbesitzes verhaftet und verbüßt mittlerweile seine restliche Strafe wieder in einem steirischen Gefängnis.

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