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Verhandlungen um Metaller-KV stocken: Betriebsversammlungen beschlossen

Von 1. bis 7. November finden Betriebsversammlungen statt.
Von 1. bis 7. November finden Betriebsversammlungen statt. ©APA/PHILIP STOTTER
Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp haben beschlossen, in allen Betrieben der Metallindustrie und des Bergbaus von 1. bis 7. November Betriebsratsversammlungen abzuhalten.
Kein Weiterkommen beim Metaller-KV

Die Metaller-KV-Verhandlungen stocken. Die Fronten sind verhärtet. Bei österreichweiten Betriebsrätekonferenzen haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp nun Betriebsratsversammlungen von 1. bis zum 7. November beschlossen – in allen Betrieben der Metallindustrie und des Bergbaus. Die Arbeitnehmer pochen weiter massiv auf Kompensationen fürs neue Arbeitszeitgesetz, die die Arbeitgeber ablehnen.

“Gehen wir den Kampf gemeinsam an”

Die Arbeitgebervertreter werden als “Besteller” der neuen Arbeitszeitregeln, die unter anderem einen 12-Stundentag und eine 60-Stundenwoche ermöglichen, ausgemacht. Bei der Betriebsräteversammlung in Vösendorf bei Wien für Wien, Niederösterreich und das Burgenland gaben sich die gut 600 Anwesenden kämpferisch.

“Die Arbeitgeber wollen jetzt nichts mehr wissen von ihrer Bestellung. Aber wer etwas bestellt, der muss auch bezahlen. Dafür treten wir ein, dass diese Bestellung bezahlt wird”, sagte Karl Dürtscher (GPA-djp). Er ist gemeinsam mit FSG-Chef Rainer Wimmer (PRO-GE) Chefverhandler auf der Arbeitnehmerseite. Die Arbeitgeber wollten den Arbeitnehmern jenen Teil der guten Wirtschaftslage nicht geben, der ihnen zustehe. “Gehen wir den Kampf gemeinsam an, dann werden wir erfolgreich sein.”

2,02 Prozent mehr Lohn/Gehalt als Angebot

“Trotz einem wirtschaftlichen Rekordjahr haben die Arbeitgeber nur 2,02 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung angeboten, was lediglich der Inflationsabgeltung entspricht. Die Arbeitgeber wollen die ArbeitnehmerInnen nicht an der von ihnen erwirtschafteten Wertschöpfung teilhaben lassen”, heißt es in einer Resolution, die von den Metallindustrie-Betriebsräten verabschiedet wurde. “Das ist eine Verhöhnung der Beschäftigten. Wir halten an unserer Forderung nach 5 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung fest.” 12 Stunden arbeiten am Stück seien gesundheitsgefährdend und familienfeindlich, sagte Dürtscher.

Das bisherige Entgegenkommen der Arbeitgeber ist den Arbeitnehmervertretern viel zu gering. Gewissen Forderungen, wie etwa eine Wahlfreiheit zwischen Zeitausgleich und Geld bei Überstunden werde überhaupt ignoriert. “Wir erhöhen nun die Schlagzahl. Die Betriebsversammlungen werden zudem nur unterbrochen und können jederzeit wieder aufgenommen werden”, sagte Dürtscher. “Sie können in gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen (Streik, Anm.) übergehen.”

Betriebsversammlungen nur “als ein erster Schritt”

“Die Arbeitgeberverhandler nehmen uns nicht ernst. Warum nehmen wir sie dann ernst?”, fragte ein Betriebsrat bei der Debatte in die Runde seiner Kollegen unter Applaus. Er forderte auch “Streikbeschlüsse und auf die Straße zu gehen”. Die Betriebsversammlungen wurden von anderen auch “nur als ein erster Schritt” bezeichnet. Ein wiederum anderer sprach hingegen von etwaigen Mobilisierungsproblemen, wenn man nicht ordentlich handle – man müsse vom Reagieren ins Agieren kommen, um in den Betrieben auf mehr Gehör zu stoßen. Ohne ein Zeichen jetzt zu setzen, würden Regierung und Arbeitgeber weiter machen was sie wollen, sagte ein weiterer Betriebsrat.

Die Resolution fordert auch einen Verhandlungstermin vor dem 8. November, der von den Arbeitgebern terminbedingt vorgeschlagen wurde. Die Gewerkschaften orten den Versuch der Hinauszögerung der Gespräche. Das sei “respektlos”. “Wir verlangen einen früheren Verhandlungstermin.” Schließlich solle der neue KV ab 1. November gelten. Das wäre freilich auch rückwirkend möglich. Alle Fachverbände gemeinsam sind neben der Metallindustrie samt der Gießereiindustrie mit zusammen gut 130.000 Mitarbeitern die Fahrzeugindustrie mit 34.000 Mitarbeitern, Bergbau-Stahl mit 17.000 Beschäftigten, Nichteisen-Metallindustrie mit 6.400 Arbeitern und Angestellten sowie Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen mit 2.000 Mitarbeitern.

Kritik der Arbeitgeber an überzogenen Forderungen

Unterstützung erhielten die kämpferischen Metaller in Vösendorf – gestärkt von Fleischlaberl- und Schnitzelsemmeln sowie Käsekornspitzen -, heute auch von Brauerei-, Arbeitskräfteüberlassung- und Bahn-Betriebsräten, die sich derzeit auch in den KV-Verhandlungen befinden. Einige sprachen davon, koordiniert vorgehen zu wollen, bei ihren Forderungen. Betriebsrätekonferenzen gab es am Donnerstag auch in Keutschach (Kärnten), Hörsching (Oberösterreich), Innsbruck, Dornbirn (Vorarlberg), Graz und Salzburg. Die Gewerkschaften sprachen von insgesamt 1.800 Teilnehmern. Dort wurde die selbe Resolution beschlossen.

Die Arbeitgeber sahen in den Forderungen der Gewerkschaften rund um Kompensationen für die neuen Arbeitszeitregeln erst gestern neuerlich politische Forderungen. “Wir können den Mitarbeitern unserer Branche garantieren, dass es heuer, wie auch in vergangenen Jahren, mit dem KV-Abschluss einen echten Reallohngewinn geben wird, das haben sie sich verdient”, so der Obmann des Fachverbands Metalltechnische Industrie, Christian Knill. Aber: “Die Gewerkschaften agieren heuer allerdings leider nur politisch und nicht im Sinne der Beschäftigten. Ihre überzogenen Forderungen sind unseriös und nehmen unsere Branche in Geiselhaft für eine politische Kampagne.” Das sei inakzeptabel, man sei aber nach wie vor am Verhandlungstisch und für eine “seriöse Vereinbarung” zu haben, so der Arbeitgebervertreter. “Derzeit klafft eine gewaltige Lücke”, sagte Dürtscher.

Verhandlungen für sechs verschiedene Kollektivverträge

Konkret geht es um sechs verschiedene Kollektivverträge: Metalltechnische Industrie Bergbau-Stahl, Fahrzeugindustrie, Gießereiindustrie, Nichteisen-Metallindustrie, Gas und Wärme, für die die Arbeitnehmer für die rund 192.000 Beschäftigten einen Abschluss fordern. Im Vorjahr wurden die Verhandlungen für einen einheitlichen Metaller-Kollektivvertrag am 17. November abgeschlossen. Die Ist-Löhne und Mindestlöhne sowie Ist-Gehälter und Mindestgrundgehälter stiegen ab 1. November 2017 um 3 Prozent. Die Lehrlingsentschädigungen und Zulagen wurden ebenso um 3 Prozent angehoben. Der Mindestlohn bzw. das Mindestgrundgehalt beträgt daher derzeit 1.848 Euro.

(APA/Red)

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