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Verhandler-Teams für Digital- und Mindeststeuer präsentiert

Finanzminister Brunner hat heute die Verhandlerteams für die beiden Abkommen präsentiert.
Finanzminister Brunner hat heute die Verhandlerteams für die beiden Abkommen präsentiert. ©APA/HANS PUNZ
Multilaterale Abkommen zur Digital- und Mindestteuer für Unternehmen sollen heuer ausgearbeitet und ab 2023 angewendet werden. Die österreichischen Verhandlerteams hat Finanzminister Magnus Brunner nun vorgestellt.

Im vergangenen Oktober haben sich 137 Staaten grundsätzlich darauf geeinigt, Unternehmensgewinne mit mindestens 15 Prozent zu besteuern. Außerdem sollen internationale Konzerne ihre Gewinne dort versteuern müssen, wo sie erzielt werden, auch wenn sie dort physisch nicht präsent sind. Multilaterale Abkommen darüber sollen heuer ausgearbeitet und ab 2023 angewendet werden. Die österreichischen Verhandlerteams hat Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) heute vorgestellt.

Digital- und Mindeststeuer: Zwei-Säulen-Lösung geplant

Bei der geplanten Zwei-Säulen-Lösung zum "OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)" geht es in der ersten Säule um eine Anpassung des internationalen Steuerrechts und eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte. Für große multinationale Konzerne mit einem Jahresumsatz von über 20 Mrd. Euro und einer Gewinnmarge von über 10 Prozent soll die Gewinnzurechnung künftig auch unter Berücksichtigung des Standorts der Kunden erfolgen.

"Dadurch werden die internationalen Besteuerungsgrundsätze fundamental geändert, sodass die Gewinne dieser Unternehmensgruppen auch in jenen Staaten (Marktstaaten) besteuert werden dürfen, in denen ein Unternehmen zwar keine physische Präsenz hat, aber Umsätze über gewissen Schwellen erwirtschaftet", erklärte Brunner dazu in seinem Ministerratsvortrag. Das multilaterale Abkommen über diese erste Säule soll bis Mitte 2022 ausgearbeitet und ab 2023 angewendet werden.

In der zweiten Säule geht es um die grundsätzlich vereinbarte Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen mit 15 Prozent, unabhängig davon, in welchem Staat ein Unternehmen seine Konzernzentrale hat. Dieser globale Mindeststeuersatz ist ein Effektivsteuersatz und nicht ein nominaler Steuersatz. Das Abkommen darüber soll bis Ende 2022 ausgearbeitet werden und ab 2023 bzw. 2024 zur Anwendung kommen.

Finanzminister präsentierte Teams für Verhandlungen

Finanzminister Brunner hat heute die Verhandlerteams für die beiden Abkommen präsentiert. Delegationsleiter beider Teams wird Gunter Mayr sein, Sektionschef im Finanzministerium.

(APA/Red)

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