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Verhaftung von Cheibani W. nicht gesetzeskonform

Cheibani W. &copy APA
Cheibani W. &copy APA
Der unabhängige Verwaltungssenat hat die Verhaftung von Cheibani W. als nicht gesetzeskonform eingestuft - Art und Länge der Fixierung, Fußfesseln und Misshandlungen seien rechtswidrig.

Vorsitzender Wolfgang Helm gab damit der Beschwerde der Witwe des Afrikaners Recht. Konkret bezeichnete er die Art und Länge der Fixierung, die Anbringung von Fußfesseln und die Misshandlung und Beschimpfung des Mannes als rechtswidrig.

Durch die Fixierung mit auf dem Rücken gefesselten Armen sei W. „akut und konkret„ in seinem Leben gefährdet worden, sagte Helm. Für die unmittelbare Notwendigkeit etwa durch eine außergewöhnliche Aggressivität des Mannes habe es keinen Anhaltspunkt gegeben. Dass der Festgenommene misshandelt und beschimpft worden sei, sah er durch Zeugenaussagen glaubhaft belegt. Cheibani W. war im Rahmen seiner Festnahme durch die Polizei im Sommer des Vorjahres unter aufklärungsbedürftigen Umständen zu Tode gekommen.

Redaktion: Michael Grim

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