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Verhältnis mit Patientin: Freispruch für Wiener Krankenpfleger

Bei einem Prozess am Donnerstag wurde ein Wiener Krankenpfleger, der wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vor Gericht stand, freigesprochen.
Bei einem Prozess am Donnerstag wurde ein Wiener Krankenpfleger, der wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vor Gericht stand, freigesprochen. ©APA_Roland Schlager/Sujet
Am Donnerstag gab es einen Prozess gegen einen Wiener Krankenpfleger, dem vorgeworfen wurde, mit einer Patientin eines psychiatrischen Krankenhauses eine Beziehung ehabt zu haben. Er wurde freigesprochen.

Nach nur kurzer Verhandlungsdauer ist am Straflandesgericht am Donnerstag ein Prozess gegen einen Wiener Krankenpfleger wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Ihm wurde vorgeworfen, mit einer Patientin eines psychiatrischen Krankenhauses eine sexuelle Beziehung gehabt zu haben, während sie dort in Behandlung war. In der Verhandlung stellte sich jedoch rasch heraus, dass das intime Verhältnis bei einer privaten Feier entstand.

Patientin und Pfleger hatten ein heimliches Verhältnis

Nach der Aussage der Frau wurde auf die Befragung aller weiteren Zeugen verzichtet und der Freispruch verkündet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die 29-Jährige war im November 2017 zur Behandlung auf der Station des Pflegers und wurde im Dezember 2017 bereits wieder entlassen. Im Frühjahr 2018 tauchte die Frau bei einer privat vom Pfleger organisierten Sportveranstaltung nahe des Spitals auf, zu der auch Kollegen des Mannes, Patienten und ehemalige Patienten kommen konnten. Beim anschließenden Essen kamen sich die beiden näher und pflegten fortan - der 55-Jährige ist verheiratet - eine heimliche Liaison, die auch weitergeführt wurde, als die Frau im Sommer 2018 wieder in dem Krankenhaus behandelt werden musste.

29-Jährige wurde von Krankenpfleger schwanger

"Wir haben ein Verhältnis gehabt, ich hatte Gefühle für sie, aber da war meine Autorität eh schon untergraben", sagte der Mann, der von Anwältin Astrid Wagner vertreten wurde. Er sei der Frau als Privatperson näher gekommen, betonte der 55-Jährige. Als die Frau im April 2019 vom Pfleger schwanger wurde, drohte der Ehefrau des Mannes von dem Verhältnis zu berichten. Dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhob, war einem Prozess am Bezirksgericht wegen Körperverletzung gegen die Frau geschuldet. Dort berichtete sie von dem Verhältnis mit dem Krankenpfleger, der seit 38 Jahren im Dienst ist, und es wurden Ermittlungen eingeleitet.

(APA/Red)

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