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Vergleich zwischen Mensdorff-Pouilly und Balluch

Martin Balluch wollte Jagd dokumentieren
Martin Balluch wollte Jagd dokumentieren
Ein Rechtsstreit des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly gegen den Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, hat am Mittwoch in Güssing - zumindest vorläufig - ein versöhnliches Ende genommen. Noch, bevor die Anwälte der Prozessparteien juristisch die Klingen kreuzen konnten, machte der Richter ein Vergleichsangebot, dem beide letztlich nicht widerstehen konnten.


Mensdorff hatte Balluch wegen Besitzstörung und Unterlassung geklagt. Es ging dabei um das Betreten eines Privatweges.

Schon vor dem Prozess hatte der VGT eine Demonstration bei der Bezirkshauptmannschaft angemeldet. Gegen 9.00 Uhr erschienen einige Tierschützer und entrollten gegenüber dem Amtsgebäude Transparente mit der Aufschrift “Gezüchtet für den Tod im Gatter” und “Jagdverbot auf gezüchtete Tiere”. Die Aktivisten wurden von etwa einem Dutzend Polizisten erwartet. Die Demonstration glich dann eher einer Mahnwache.

Vor laufenden Kameras begrüßten Mennsdorff und Balluch einander im Bezirksgericht. Im Gerichtssaal ging es dann zunächst um das nach Ansicht des Klägers unbefugte Betreten einer Privatstraße auf dem Grund von Mensdorff im Zuge einer Jagd, die die Tierschützer dokumentieren wollten. Der Anwalt von Balluch argumentierte, sein Mandant habe den Weg von Ungarn aus kommend betreten. Die Straße sei von dort aus nicht als nicht öffentlich erkennbar. Aus diesem Grund liege auch keine Eigenmacht des Beklagten vor.

Mensdorffs Rechtsbeistand Wolfgang Blaschitz erwiderte, der Beklagte habe sich vor Beginn seiner Aktion ausgiebig informiert, wie die Rechtsverhältnisse an Ort und Stelle seien. Dabei habe er übersehen, dass die Straße im privaten Eigentum des Klägers stehe.

Bevor beide Prozessparteien in das Verfahren einstiegen, bemühte sich Richter Christian Eggenberger, die Bereitschaft zu einem Vergleich auszuloten. Er fragte Balluch, ob dieser bereit sei, eine Erklärung abzugeben, dass er es unterlasse, das im Eigentum Mensdorffs stehende Jagdgebiet zu betreten. Balluch argumentiere ja ohnehin, er wolle gar nicht den Besitz stören, sondern legal demonstrieren, meinte der Richter.

An die Klägerseite appellierte er, zu bedenken, dass auch bei einer Fortführung des Prozesses letztlich vom Ergebnis her kaum mehr zu erwarten wäre. Eggenberger wies auch auf die zu diesem Zeitpunkt noch verhältnismäßig niedrigen Prozesskosten hin. Nach kurzer Besprechung Balluchs mit seinem Anwalt stimmten beide Parteien einem Vergleich zu, wonach Balluch sich verpflichtete, unbefugtes Betreten der Eigenjagd von Mensdorff in Luising und Hagensdorf zu unterlassen und auch andere nicht dazu aufzufordern. “Das, was wir hier zugestehen, dürfen wir eh nicht”, meinte Balluchs Anwalt.

Nach dem Ende der Verhandlung gab es ein Shakehands zwischen den beiden Kontrahenten. Mensdorff lud Balluch ein, sich selbst ein Bild an Ort und Stelle zu machen: “Ich bestehe nicht darauf, keine Gäste auf meinem Grund zu haben.” Beide tauschten die Handynummern aus und Mensdorff zollte dem diplomatischen Geschick des Richters Respekt: “Herr Rat, Sie haben hier wahrlich eine Familienzusammenführung gemacht.”

“Ich bin sehr zufrieden, wie wir uns geeinigt haben”, lautete sein Resümee über die Verhandlung, die nach knapp 40 Minuten beendet war. Nicht zur Sprache, weil nicht Gegenstand dieses Verfahrens, kam das Anliegen der Tierschützer, die Jagd auf gezüchtete Wildtiere im Gatter zu verbieten. “Uns ist es ein Anliegen, dass dieser Umgang mit den Tieren endet”, sagte Balluch nach dem Prozess. Mensdorff wies darauf hin, dass das burgenländische Landesjagdgesetz vor einer Novellierung stünde, die man abwarten solle.

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