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Vergewaltigungsprozess in Wiener Neustadt: Drei Schuldsprüche

Prozess in Wiener Neustadt.
Prozess in Wiener Neustadt. ©APA/Sujet
Am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Mittwoch ein Vergewaltigungsprozess gegen zwei Schüler und einen Lehrling mit Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Sie sollen eine Frau auf einer Bahnhofstoilette missbraucht haben.

Acht bzw. zehn Monate unbedingte Haft fassten die drei aus, die im Alter von erst 14, 15 und 16 Jahren eine 48-jährige Frau auf einer Bahnhofstoilette sexuell missbraucht haben sollen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Fall beschäftigte die Wiener Neustädter Justiz über ein Jahr. Zunächst wurden die drei Jugendlichen zu bedingten Strafen verurteilt, weil die Frau einen Handyraub angezeigt hatte. Bei ihren ersten Einvernahmen erzählte sie jedoch nichts von sexuellen Übergriffen, erst bei weiteren Zeugenaussagen begann sie von der Vergewaltigung zu sprechen.

Erneute Anklage wegen Vergewaltigung

Daraufhin mussten die drei Freunde im September des Vorjahres erneut auf die Anklagebank – wegen Vergewaltigung. “Das haben wir nicht getan. Das ist unmöglich. Die Frau ist so alt wie unsere Eltern”, lautete die leugnende Verantwortung der jungen Angeklagten. Die Verteidiger stießen sich vor allem an der – wie sie es ausdrückten – “mangelnden Qualität” der Aussagen des angeblichen Sex-Opfers.

Ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Kurt Weisgram kam Mittwoch zu einem anderen Ergebnis. Trotz einiger Widersprüche schenkte man den Angaben der Frau Glauben. Man hielt es für denkbar, dass die 48-Jährige aufgrund des sehr jugendlichen Alters der Angeklagten ihre Anschuldigungen fallen lassen hatte wollen.

Urteil nicht rechtskräftig

“Durchaus möglich, dass sie die Burschen schützen wollte”, so der Richter. Außerdem sei es bei Vergewaltigungen “durchaus typisch”, dass die Opfer die sexuellen Übergriffe erst sehr spät artikulieren.

Die Verteidiger der drei Jugendlichen meldeten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

(APA)

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