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Vergewaltigung durch Ex-ÖVP-Bürgermeister: Haftstrafe reduziert

Die Haftstrafe im Fall der Vergewaltigung durch einen Ex-ÖVP-Bürgermeister in OÖ wurde verringert.
Die Haftstrafe im Fall der Vergewaltigung durch einen Ex-ÖVP-Bürgermeister in OÖ wurde verringert. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Am Montag hat das Oberlandesgericht Linz (OLG) die Strafhöhe eines einen wegen Vergewaltigung schuldig gesprochenen oberösterreichischen Ex-ÖVP-Bürgermeisters reduziert.

Die Strafe wurde von siebeneinhalb auf sieben Jahre reduziert. Es hat der Berufung des Angeklagten mit der Begründung stattgegeben, dass er dem Opfer die laut erstinstanzlichen Urteil zugesprochenen 7.000 Euro bereits bezahlt hat.

Haftstrafe von Ex-ÖVP-Bürgermeister in OÖ reduziert

Ferner folgte das OLG noch der Argumentation des Verteidigers, dass mit der langen Haftstrafe die Möglichkeit, in ein normales Leben zurückzukehren, genommen werde. Der ehemalige Kommunalpolitiker hatte mit tränenerstickter Stimme nochmals beteuert: "Jeder Tag im Gefängnis ist einer zu viel, da ich weiß, dass ich unschuldig bin". Er verwehrte sich auch dagegen, in Medien zu einem "Sexmonster stilisiert" worden zu sein. Am Sonntag hatte daher eine Bürgerinitiative zu einer "friedlichen Solidaritäts-Kundgebung" am Gemeindeplatz seiner oberösterreichischen Heimatgemeinde aufgerufen.

Vergewaltigung: Anklagebehörde wollte höhere Strafe

Die Anklagebehörde wollte hingegen eine höhere Strafe und kritisierte, das Opfer sei zum Täter gemacht worden und der Ortschef habe seine Funktion ausgenutzt. Der Ex-Politiker hat zwischen 2014 und 2016 eine Mitarbeiterin zweimal sexuell belästigt, dreimal vergewaltigt und - als sie ihr Schweigen schließlich brach - verleumdet. Dafür kassierte er ursprünglich siebeneinhalb Jahre Haft. Er legte Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) und Berufung gegen die Strafhöhe beim OLG ein.

OGH warf Beschwerde im Oktober bereits zurück

Bereits im Oktober hatte der OGH die Beschwerde zurückgewiesen und sah den Mann schuldig im Sinne der Anklage. Mit dem Entscheid des OLG am Montag, die Strafe auf sieben Jahre herabzusetzen, ist nun das Urteil rechtskräftig.

Wenige Tage vor der Entscheidung über seine Nichtigkeitsbeschwerde war der Politiker noch von der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) für seine langjährige Tätigkeit als Obmann eines Regionalverbandes geehrt worden. Die Landespartei teilte am Montagmittag mit, dass "die betroffene Person mittlerweile seit einigen Tagen nicht mehr Mitglied in der OÖVP und ihrer Teilorganisationen ist."

(APA/Red)

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