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Vergewaltiger muss nicht ins Gefängnis

Vergewaltiger muss nicht ins Gefängnis
Vergewaltiger muss nicht ins Gefängnis ©Justiz
Der Mann aus dem Bezirk Dornbirn hat seine damalige Lebensgefährtin im Februar 2017 brutal vergewaltigt und später mehrmals gefährlich bedroht. Dennoch muss der 39-jährige Beschuldigte nicht ins Gefängnis.

Der unbescholtene und geständige Angeklagte kam mit einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von neun Monaten und einer unbedingten, zu bezahlenden Geldstrafe von 2700 Euro (540 Tagessätze zu je fünf Euro) davon. Das milde Urteil ist seit gestern rechtskräftig. Denn bei der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck wurde das Urteil des Landesgerichts Feldkirch bestätigt. Das Berufungsgericht habe der Strafberufung der Staatsanwaltschaft keine Folge gegeben, teilte auf Anfrage Thomas Schirhakl von der ­Oberstaatsanwaltschaft Inns­bruck mit.

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Volle Berauschung

Wegen seiner starken Alkoholisierung bei der Vergewaltigung und der langen Verfahrensdauer blieb dem 39-jährigen Angestellten eine zu verbüßende Haftstrafe erspart.

Der ledige Vater von zwei Kindern hatte während der Vergewaltigung mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Er war deshalb nach Ansicht eines psychiatrischen Gerichtsgutachters nicht zurechnungsfähig. Daher wurde der Angeklagte nicht wegen des Verbrechens der Vergewaltigung schuldig gesprochen, sondern nur wegen der Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung. Damit betrug der Strafrahmen nicht ein bis zehn Jahre Gefängnis, sondern nur null bis drei Jahre. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 18 Monaten Haft.

Von einer unbedingten Haftstrafe habe sie wegen der langen Verfahrensdauer abgesehen, sagte Richterin Nadine Heim bei der erstinstanzlichen Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Der psychiatrische Sachverständige habe für sein Gutachten lange gebraucht.

Vergewaltigt und bedroht

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte schwer alkoholisiert seine damalige Lebensgefährtin aus dem Bett gezerrt, geschlagen und gewürgt und auch verbal bedroht. Demnach hat er sie so zum Sex gezwungen. Die Frau erlitt Abschürfungen an den Beinen und der Hüfte.

Zwischen Juli und Oktober 2017 hat der Angeklagte nach der Trennung seiner ehemaligen Lebensgefährtin und ihrem neuen Freund laut Urteil mehrfach damit gedroht, beide umzubringen.

Der Angeklagte sagte, ihm tue leid, was er getan habe. Er habe sofort nach der Vergewaltigung damit begonnen, sich einer ambulanten Alkoholtherapie zu unterziehen.

(Seff Dünser)

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