Ein jüngstes Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) erklärt Entschädigungsbestimmungen im Vorarlberger Raumplanungsgesetz für verfassungswidrig.
Grundstück umgewidmet
Die Vorgeschichte: Die Gemeinde Klaus hat 1999 einen Grundstücksteil einer Bürgerin von Baufläche in Freifläche umgewidmet. Entschädigt wurde sie dafür nicht, weil sie den Grund geerbt hatte. So sieht es das Raumplanungsgesetz vor. Hätte die Frau das Grundstück gekauft, sähe die Lage anders aus. Gleichheitswidrig, urteilt der Verfassungsgerichtshof jetzt, weil auch Baulandeigentümer, die auf eine andere Weise als durch entgeltlichen Erwerb erworben haben, denselben Wertverlust erleiden.
Wenn jemand ein Grundstück vor 50 Jahren gekauft hat, steht ihm eine Entschädigung zu. Wenn jemand den Grund vor drei Jahren gekauft hat und stirbt, haben die Erben kein Recht darauf, erklärt Karl Schelling, Anwalt der Grundeigentümerin, die seiner Ansicht nach absurde Gesetzeslage.
Streit um Entschädigung
Die Entschädigungssumme für den knapp 4000 Quadratmeter großen Grund betrage 1,3 Millionen Euro, sagt Schelling. Die Gemeinde könne das Grundstück wieder in Bauland umwidmen. Dann haben wir wieder die Zinsproblematik, verweist er auf das Urteil im Lochauer Sichtfensterstreit, nach dem die Gemeinde nach der Rückwidmung auch noch die entgangenen Zinsen in der Höhe von knapp 400.000 Euro begleichen muss.
Gegen Entschädigungsforderungen wehrt sich Philipp Längle, Anwalt der Gemeinde: Auf die Gemeinde hat es im Moment keine Auswirkungen. Der VfGH hat die Passage im Raumplanungsgesetz aufgehoben. Damit hat der Anspruchsteller noch nichts gewonnen, denn im Moment gibt es überhaupt keine Grundlage für Entschädigungsansprüche. Längle verweist auch auf die Kritik des VfGH gegenüber der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Sichtfensterstreit: Wäre diese Ansicht zutreffend, wäre aber nicht nur das Vorarlberger Raumplanungsgesetz, sondern sämtliche Raumplanungsgesetze aller Bundesländer verfassungswidrig, schreibt der Verfassungsgerichtshof.
Gesetzesnovelle
Das Vorarlberger Raumplanungsgesetz wird derzeit novelliert. Das Land ist jetzt gezwungen, die Änderungen einzubauen, freut sich Schelling über mehr Rechte für Grundeigentümer. Im Gesetzesentwurf sind Entschädigungen vorgesehen, allerdings gibt es auch Giftzähne, sagt Schelling: Zinsen werden nicht mehr erstattet. Die Forderungen verjähren innerhalb von drei Monaten. (VN)