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Verfassungsrat befasst sich mit Kopftuch-Verbot

Frankeich will den Entwurf eines Gesetzes, das moslemischen Mädchen das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Schulen untersagt, Anfang nächster Woche dem Verfassungsrat vorlegen.

Das Gesetz zum Verbot „provokativ zur Schau gestellter” religiöser Symbole werde aus zwei Artikeln bestehen, kündigte ein Sprecher von Premierminister Jean-Pierre Raffarin am Freitag in Paris an. Im ersten Artikel werde das „Grundprinzip” definiert, der zweite bestimme das Inkrafttreten des Gesetzes ab September 2004.

Der Verfassungsrat überprüft den Entwurf auf seine Verfassungsmäßigkeit. Im Februar soll das Parlament über den Text beraten, der vom kommenden Schuljahr an islamische Kopftücher, jüdische Kippas und große, christliche Kreuze an Schulen verbietet. Präsident Jacques Chirac hatte sich nach monatelangen Diskussionen über das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat für ein gesetzliches Verbot ausgesprochen.

Der 1958 von General Charles de Gaulle geschaffene Verfassungsrat(Conseil constitutionnel) besteht aus neun Mitgliedern und wird alle drei Jahre zu einem Drittel erneuert. Die Amtszeit der Mitglieder, von denen drei vom Staatspräsidenten, drei vom Senatspräsidenten und drei vom Präsidenten der Nationalversammlung ernannt werden, beträgt neun Jahre und kann nicht verlängert werden.

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