Wien. “Maßgeblich ist, ob die Personen freiwillig in einem Heim wohnen oder dort mit behördlicher Verfügung eingewiesen werden. Wenn sie freiwillig dort sind, müssen sie sich der Hausordnung beugen”, diese dürfte aber nicht schikanös sein, erklärte Öhlinger gegenüber der APA. “10 Uhr (abends, Anm.) ist indiskutabel für erwachsene Menschen”, setzt er nach. Schwierig werde es, wenn Personen in ein Heim zugeordnet werden: “Dann wäre ein Ausgehverbot ein Eingriff in die persönliche Freiheit, für den ich nirgendwo eine verfassungsrechtliche Grundlage sehe”, so der Verfassungsjurist.
Misstrauensvorschuss
Auch für Funk könnte eine Anwesenheitspflicht als Freiheitsbeschränkung wirken, wie er im Ö1-“Mittagsjournal” am Montag erläuterte. Entscheidend sei, wie eine solche konkret durchgeführt werde: “Wird der oder die Betreffende ausfindig gemacht, zwangsweise in das Heim verbracht, vielleicht mit der Polizei gesucht?” Ein genereller “Misstrauensvorschuss” bedeute, es handle sich um gefährliche Menschen, die für eine Zeit weggesperrt werden: “Und das ist es ja und das läuft auf eine unzulässige Beschränkung der persönlichen Freiheit hinaus.”
Von den NEOS kam Kritik an den ÖVP-FPÖ-Plänen. Eine Hausordnung sei üblich und in Ordnung, ein Ausgangsverbot jedoch ein “grundloser Freiheitsentzug” und damit eine schwere Menschenrechtsverletzung, erklärte Stephanie Krisper in einer Aussendung. Sie forderte hingegen Beschäftigung für Asylwerber, das würde tatsächlich mehr Sicherheit bringen, zeigte sie sich überzeugt.
(APA)