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Verfassungsbeschwerde gegen Maskenpflicht in Wien

Die MFG bekämpft Wiens Maskenpflicht mit einer Verfassungsbeschwerde.
Die MFG bekämpft Wiens Maskenpflicht mit einer Verfassungsbeschwerde. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Die Impfgegner der MFG haben am Mittwoch angekündigt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Maskenpflicht in Wien einbringen zu wollen.

Mit der Verfassungsbeschwerde soll die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken in Apotheken und in öffentlichen Verkehrsmitteln bekämpft werden. Die Stadt hat erst kürzlich verkündet, dass sie in Sachen Coronamaßnahmen weiter einen vorsichtigeren Weg geht. Die MFG zweifelt die Sinnhaftigkeit der Verordnung an.

Impfgegner sehen in Maskenpflicht Verstoß gegen Grundrechte

Nach Ansicht von MFG-Obmann Michael Brunner wird damit gegen die Grundrechte auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Erwerbsausübung und des Legalitätsprinzips verstoßen, wie er via Aussendung erläuterte. "Die verordnete Verpflichtung ist nicht evidenzbasiert, medizinisch kontraindiziert und keineswegs verhältnismäßig", zeigte sich Brunner überzeugt. Forschungen hätten ergeben, dass Maskenpflicht und Lockdowns nichts bringen würden.

Durch Masken werde das Übertragungsrisiko sogar "erheblich erhöht", ist man überzeugt. Dies liege unter anderem daran, dass in der Maske ausgeatmete Feuchtigkeit kondensiere. Diese werde damit zu einem "optimalen Viren- und Bakterien-Biotop", wenn sie nicht nach maximal 70 Minuten entsorgt werde, hieß es in der Aussendung.

Weiter Masken und Tests in Spitälern und Pflegeeinrichtungen in Wien

Neben der Maskenpflicht in Apotheken und Öffis gibt es in Wien auch weiterhin Vorschriften für Spitäler oder Pflegeeinrichtungen. Auch dort muss Maske getragen werden, zusätzlich sind für den Besuch auch PCR-Tests nötig. Begründet wurde der Kurs damit, dass die Spitäler in ganz Österreich derzeit stark belastet sind - etwa mit einer RSV-Welle (Respiratorisches Synzytial-Virus) und vielen Influenza-Fällen. Die Verordnung gilt bis Ende Februar.

(APA/Red)

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