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Verfassungsänderung zur Beseitigung des Beamtenvorbehaltes

Vor kurzem wurde der Entwurf über eine Änderung in der Landesverfassung zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Freitag, 12. Jänner 2007 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist im Internet auf www.vorarlberg.at abrufbar. Jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge erstatten.

Mit der geplanten Verfassungsänderung wird der bisherige Vorbehalt, dass einzelne Funktionen in der Landesverwaltung nur von Beamten ausgeübt werden können, beseitigt. Seit mehreren Jahren werden vom Land Vorarlberg Bedienstete nur noch als Landesangestellte beschäftigt, sie werden nicht mehr pragmatisiert. Um Landesangestellte nicht von einzelnen Funktionen auszuschließen, wird der Beamtenvorbehalt beseitigt.

Weiters soll durch die Änderung der Landesverfassung sichergestellt werden, dass die Illwerke und die VKW jeweils überwiegend im Eigentum des Landes verbleiben müssen.

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OTS0033 2006-12-14/09:18

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