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Verfahren wegen Poller-Unfall ans Landesgericht Salzburg verwiesen

Die Schadensersatzklage eines Taxiunternehmens gegen die Stadt Salzburg wegen eines Poller-Unfalles hat eine Bezirksrichterin jetzt an das Landesgericht verwiesen. Der Grund: Die Stadt habe die Poller zur Durchsetzung der Fußgängerzonen-Verordnung aufgestellt.
“Da diese Tätigkeit unter die Hoheitsverwaltung fällt, handelt es sich um einen Amtshaftungsanspruch, der am Landesgericht verhandelt werden muss”, teilte der Sprecher des Salzburger Bezirksgerichtes, Franz Mittermayr, am Dienstag der APA mit.

Der Kläger, die “Taxi-Dienst-GmbH”, war von einem privatwirtschaftlichen Anspruch ausgegangen und klagte die Stadt auf 6.070,70 Euro deshalb beim Bezirksgericht. Richterin Claudia Werner hat den Unzuständigkeits-Beschluss den Streitparteien bereits zugestellt. “Das Landesgericht ist zuständig für Ansprüche gegen die Republik. In der Sache selbst ist aber noch nichts entschieden”, erläuterte Mittermayr. Die Verhandlungskosten habe die klagende Partei zu zahlen, sie könne aber innerhalb von 14 Tagen einen Rekurs erheben. Ein Termin über die zivilrechtliche Verhandlung am Landesgericht steht noch nicht fest.

Der Unfall hatte sich am 24. Juni 2010 beim Mozartplatz ereignet. Ein 61-jähriger Taxifahrer der “Taxi-Dienst-GmbH” krachte mit seinem Mercedes gegen einen versenkbaren Poller. Seiner Ansicht nach sei der Zylinder aufgrund eines technischen Defektes plötzlich hochgefahren. Die zuständigen Beamten der Stadt meinten hingegen, der Poller habe korrekt funktioniert.

Derzeit sind noch zwei weitere Schadensersatzklagen wegen Poller-Unfälle gegen die Stadt Salzburg am Bezirksgericht anhängig. Das zweite Verfahren werde ebenfalls ans Landesgericht verwiesen, beim dritten sei die Zuständigkeitsfrage noch ausständig, sagte der Mediensprecher. Es sei aber anzunehmen, dass der Beschluss in der Causa des Taxiunternehmens richtungsweisend ist.

Bisher haben sich seit Inbetriebnahme der mittels Fernbedienung versenkbaren Poller am 21. Juni 2010 rund 150 Unfälle ereignet. Zu 90 Prozent handle es sich um unberechtigte Nachfahrer. “Seit Juli ist die Unfallrate aber extrem zurückgegangen”, sagte Projektleiter Christian Morgner. Das Problemkind ist momentan der Poller in der Dreifaltigkeitsgasse. Die Ursache der Unfall-Häufung wird derzeit geprüft. “Wir sind gerade dabei herauszufinden, warum dort mehr Leute anderen nachfahren – die wenigsten sind Berechtigte.”

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