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Verfahren um illegale Parteienfinanzierung der ÖVP eingestellt

Das Verfahren wurde eingestellt.
Das Verfahren wurde eingestellt. ©APA/ROBERT JAEGER
Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Ermittlungsverfahren um mutmaßlich verdeckte Parteienfinanzierung der ÖVP über die Agentur Mediaselect zur Gänze eingestellt.
Sachverständiger war befangen
Gutachten erhärtet Verdacht

Eine subjektive Tatseite der Beschuldigten sei "im Zweifel" nicht nachweisbar gewesen, bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, der APA einen entsprechenden Online-Bericht des Nachrichtenmagazins "profil".

ÖVP-Parteispenden: Mediaselect-Verfahren eingestellt

Die Einstellung, die vor rund einer Woche erfolgte, war vorerst nicht rechtskräftig. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, binnen 14 Tagen nach Einstellung einen Fortführungsantrag zu stellen.

In der Causa ging es um angebliche Geldflüsse von Telekom, Österreichischen Lotterien und der Raiffeisen Oberösterreich über die Agentur Mediaselect Richtung ÖVP. Der Vorwurf lautete, dass mehrere Hunderttausend Euro an die Volkspartei gegangen sein sollen. Zudem soll die Partei bei Aufträgen mitgeschnitten haben, die von ÖVP-geführten Ministerien an Mediaselect vergeben wurden. Laut einem Sachverständigen-Gutachten sollen 251.467 Euro von der RLB OÖ, 250.800 Euro von der Telekom Austria und 218.632 Euro von den Casinos Austria bzw. den Lotterien an die Agentur geflossen und damit unter anderem bis zu sechs Wahlkampagnen auf Bundes- und Landesebene in den Jahren 2002 bis 2010 finanziert worden sein.

Verdeckte Parteienfinanzierung in Österreich nicht strafbar

Die Justiz geht dem Verdacht seit 2012 nach. Die Ermittlungen wurden im vergangenen Jahr von der Staatsanwaltschaft Wien abgeschlossen und ein sogenannter Vorhabensbericht erstellt.

Laut profil"-Informationen erfolgte die Einstellung des Verfahrens, obwohl die Staatsanwaltschaft Wien nach wie vor davon ausgeht, dass zumindest bei einem Teil der Zahlungen Scheinrechnungen im Spiel waren und diese tatsächlich Parteispenden darstellten. Verdeckte Parteienfinanzierung ist allerdings per se in Österreich nicht strafbar. Ermittelt wurde auch in erster Linie wegen des Verdachts der Untreue - und zwar gegen den früheren Lotterien-General Leo Wallner und den früheren RLB OÖ-General Ludwig Scharinger. Beide sind mittlerweile verstorben. Gegen andere Beschuldigte wurde wegen möglicher Beitragstäterschaft ermittelt.

(APA/Red)

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