Nachdem die Staatsanwaltschaft Wien zu Jahresbeginn das Strafverfahren gegen die Verdächtigen eingestellt hatte, wurden vom Landesgericht für Strafsachen insgesamt sieben Fortführungsanträge von Eltern der Betroffenen abgewiesen.
Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag auf APA-Anfrage mitteilte, sah das Gericht in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft keine Gesetzesverletzung oder unrichtige -anwendung. Die Fortführungsanträge lieferten auch keine neuen Tatsachen oder Beweismittel, die geeignet schienen, eine Änderung der Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu bewirken.
Verfahren gegen Wiener Kindergärtnerinnen
Gegen die beiden Pädagoginnen war in Richtung Quälen oder Vernachlässigen unmündiger Personen (Paragraf 92 Absatz 2 StGB) und Freiheitsentziehung ermittelt worden. Ihnen wurde vorgeworfen, wiederholt Kinder zu Beruhigungszwecken in den Waschraum gebracht und anschließend die Türe versperrt haben. Die polizeilichen Erhebungen hätten jedoch gezeigt, dass die Türe zum Waschraum auch im Tatzeitraum nicht versperrbar war, da sie kein Schloss aufwies, begründete die Anklagebehörde, weshalb die Anzeige zurückgelegt wurde. Die vernommenen Kinder hätten zudem divergierende Angaben zur Dauer des Aufenthaltes im Waschraum gemacht. Das Licht sei jedenfalls stets eingeschalten geblieben.
Bei dieser Beweislage war für die Staatsanwaltschaft der Nachweis strafrechtlich relevanter Handlungen nicht zu erbringen. Ob die angewendeten Maßnahmen pädagogisch vertretbar waren, war von der Staatsanwaltschaft nicht zu beurteilen.
(APA/Red)